Lexikon
Abfindung der Betriebsrente – kurz erklärt
- 2. Dezember 2019
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareWann ist die Abfindung der Betriebsrente möglich? Bei einer Abfindung handelt es sich um eine „Entschädigung für die Aufgabe einer Rechtsposition“. Rechtlich ist die Abfindung demgemäß nicht die Erfüllung der geschuldeten Leistung sondern die Vereinbarung einer neuen Regelung. Abgrenzung: Abfindung vs. Kapitalwahlrecht Das Kapitalwahlrecht ist oft Bestandteil der vereinbarten Versorgungszusage. Es dient allein der WahlAktuare/in in der bAV
- 28. September 2017
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Welche Aufgaben haben Aktuare/in in der bAV? Aktuare sind mathematisch ausgebildete Experten, die sich mit der Bewertung und Steuerung von Risiken auseinandersetzen. Mithilfe komplexer Modelle simuliert der Aktuar ungewisse Ereignisse in der Zukunft (z.B. die Entwicklung der Finanzmärkte, Eintritte von Leistungsfällen in der Lebens- oder Schadenversicherung). Diese können mittels mathematisch-statistischer Methoden die künftigen Risiken imAltzusagen bei Pensionsverpflichtungen
- 1. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Was sind Altzusagen in der betrieblichen Altersversorgung? Für Pensionsverpflichtungen, die vor dem 01.01.1987 erworben wurden, gilt weiterhin ein Wahlrecht bezüglich der Bilanzierung der Pensionsverpflichtung. Für sie gilt weiterhin das „alte“ Recht. Deshalb werden sie als Altzusagen bezeichnet. Für diese Zusagen ist durch Art. 28 EGHGB das Passivierungsgebot gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
Angemessenheit der Gesamtbezüge
- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Was heißt Angemessenheit der Gesamtbezüge? Angemessenheit der Gesamtbezüge – sog. Fremdvergleich Die Gesamtbezüge eines GGF sind auf ihre Angemessenheit zu prüfen und zwar bereits dann, wenn der GGF selbst oder zusammen mit seinen Angehörigen mit 25 % oder mehr am Kapital beteiligt ist (BFH-Urteil vom 28.04.2010 – IR 78/08). Beurteilungskriterium für die Angemessenheit sind z.B.
Angemessenheit der Versorgung der Höhe nach
- 1. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Wann erfüllt eine Altersversorgung die steuerliche Vorgabe der Angemessenheit? Die erreichbare Altersversorgung darf 75 % des jeweils letzten steuerlich anzuerkennenden Bruttogehalts nicht übersteigen. Ansonsten spricht man von einer Überversorgung. In die Berechnung fließen ein: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und ggf. gleichgestellte Leistungen (BFH-Urteil vom 27.03.2012 – IR 56/11). Nicht berücksichtigt wird die Altersversorgung,