Abfindung der Betriebsrente – kurz erklärt

Wann ist die Abfindung der Betriebsrente möglich?

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine „Entschädigung für die Aufgabe einer Rechtsposition“. Rechtlich ist die Abfindung demgemäß nicht die Erfüllung der geschuldeten Leistung sondern die Vereinbarung einer neuen Regelung.

Abgrenzung: Abfindung vs. Kapitalwahlrecht

Das Kapitalwahlrecht ist oft Bestandteil der vereinbarten Versorgungszusage. Es dient allein der Wahl der Auszahlungsform der bereits in der Vergangenheit vereinbarten Versorgungsleistung (Rente oder Kapital). Somit wird durch die Ausübung des Kapitalwahlrechts keine neue Vereinbarungen geschlossen und somit wird nicht vom Vertrag abgewichen.

Die Zahlung einer Abfindung ist rechtlich nicht mit dem sogenannten Kapitalwahlrecht bzw. einer Kapitalleistung vergleichbar. Eine Abfindung ist die Entschädigung für die Aufhebung der ursprünglich vereinbarten Leistung. Sie ist somit eine neue Vereinbarung, die nicht an die vorher getroffenen Vereinbarung gebunden ist.