Aktuare in der bAV: Ausbildung und zentrale Aufgaben
Aktuare sind die führenden Experten für die Bewertung und Steuerung finanzieller Risiken über lange Zeiträume. In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) fungieren sie oft als mathematisch-juristische Absicherung des Unternehmens.
Die anspruchsvolle Ausbildung (Aktuar/in DAV)
Der Titel „Aktuar/in DAV“ ist ein anerkannter Qualitätsnachweis in Deutschland. Die Qualifikation erfordert hohe Disziplin und Expertise:
- Voraussetzung: Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Statistik) ist zwingend. Bewerber müssen umfassende stochastische Grundkenntnisse nachweisen oder eine Eingangsprüfung absolvieren.
- Dauer und Art: Die eigentliche Ausbildung erfolgt berufsbegleitend zu einer Vollzeittätigkeit und dauert in der Regel 2,5 bis 4 Jahre.
- Struktur: Die Weiterbildung gliedert sich in Prüfungen zum Grundwissen (allgemeine aktuarielle Verfahren) und zum Spezialwissen (Fokus auf z. B. bAV).
- Fortbildungspflicht: Nach Erhalt des Titels besteht weiterhin eine jährliche Weiterbildungspflicht, um das hohe fachliche Niveau angesichts sich ändernder regulatorischer und wirtschaftlicher Bedingungen zu sichern.
Die zentralen Aufgaben in der bAV
Die Hauptaufgabe des Aktuars garantiert die finanzielle Stabilität und Erfüllbarkeit aller Versorgungszusagen über Jahrzehnte hinweg.
- Bilanzierung und Bewertung
Der Aktuar berechnet die Rückstellungen für Personalverpflichtungen. Besonders bei Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionskassen ist entscheidend:
- Rückstellungsberechnung: Er ermittelt die Pensionsrückstellungen nach EStG, HGB und den internationalen Standards IFRS/US-GAAP.
- Modellierung: Er kann in Abstimmung mit dem Wirtshaftsprüfer die versicherungsmathematischen Grundlagen (z. B. Sterbetafeln) und die wirtschaftlichen Annahmen (z. B. Rechnungszins), um zukünftige Verpflichtungen korrekt zu bewerten und so dazu beitragen, dass Risiken sichtbar werden.
- Gesetzliche Prüfpflichten
Aktuare stellen die Einhaltung wichtiger Pflichten nach dem BetrAVG sicher:
- Pensionsgutachten: Er erstellt versicherungsmathematische Gutachten, die belegen, dass das Unternehmen die zugesagten Leistungen langfristig finanzieren kann.
- Rentenanpassung: Er berechnet auf Verlangen die nötige Anpassung laufender Betriebsrenten, da Arbeitgeber diese turnusmäßig prüfen müssen.
- Strategische Beratung
- gesetzliche Veränderungen: Er zeigt die Auswirkungen von gesetzlichen Veränderungen auf.
- Kalkulation: Er berät bei der Einführung neuer Pensionszusagen und kalkuliert die Kosten sowie die finanzielle Wirkung verschiedener Gestaltungsoptionen.
- Restrukturierung: Bei Umstrukturierungen oder Wechseln des Durchführungsweges berechnet er die nötigen Übertragungswerte und sichert so die Ansprüche der Arbeitnehmer.
