Lexikon
Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot
- 1. November 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
- Kategorie:
Keine KommentareWieso ist die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot wichtig? Die Versorgungszusage stellt eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) dar. Das bedeutet, der GGF tritt für sich selbst handelnd auf und zugleich als Vertreter des Unternehmens. Eine Pensionszusage ist nur dann rechtswirksam, wenn dem GGF im Gesellschaftsvertrag eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) erteilt
Beitragsorientierte Leistungszusage
- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage wird der jährliche „Aufwand“ festgelegt. Durch eine so genannte Umrechnungstabelle wird dieser in einen Versorgungsbaustein umgerechnet. Der Versorgungsbaustein gliedert sich bspw. in die Leistungen für Alter, Invalidität oder Tod (Hinterbliebenen) auf. Die sich bis zum Leistungsbeginn angesammelten jährlichen Bausteine ergeben die Höhe der Versorgungsleistung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den jährlichen „Aufwand“
Beitragszusage mit Mindestleistung
- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Was wird unter einer Beitragszusage mit Mindestleistung verstanden? Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung wird ein festgelegter Beitrag vereinbart. Der Arbeitnehmer erhält als Versorgungsleistungen die Leistung, die sich aus der Kapitalanlage und den Zinserträgen ergibt. Somit ist die Höhe der späteren Versorgungsleistungen nicht bestimmbar. Die Versorgungsleistungen gliedern sich in Leistungen für Alter, Invalidität oder Tod (Hinterbliebenenversorgung)
Bezugsrecht
- 2. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Was regelt das Bezugsrecht in der Direktversicherung? Dem Arbeitnehmer wird ein Bezugsrecht an der Direktversicherung eingeräumt. Dieses Bezugsrecht kann unterschiedlicher Art sein: widerruflich, unwiderruflich oder unwiderruflich unter Vorbehalt. Das widerrufliche Bezugsrecht kann vom Arbeitgeber jederzeit ohne Zustimmung des Arbeitnehmers widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs erfüllt die Versicherung jedoch die notwendigen Kriterien einer Direktversicherung nicht