Lexikon
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Entgeltumwandlung
- 15. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Keine KommentareWas ist eine Entgeltumwandlung in der betrieblicchen Altersversorgung? Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf eine bereits vereinbarte Vergütung (laufendes Entgelt, Sonderzahlung) zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Eine solche Entgeltumwandlungsvereinbarung kann freiwillig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (§ 17 Abs. 1 Satz
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Erdienbarkeit
- 1. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
- Kategorie:
Was bedeutet die Erdienbarkeit in der betrieblichen Altersversorgung? Der Erdienbarkeitszeitraum definiert sich zwischen Erteilung der Zusage (Veränderung) und dem vertraglichen fixierten Eintritt in den Ruhestand. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einer Entscheidung vom 20.05.2015 (Az.: I R 17/14) klargestellt, dass bei Zusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche
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Erfüllungsbetrag
- 10. September 2021
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Was ist der Erfüllungsbetrag in der Handelsbilanz? Der Erfüllungsbetrag bezeichnet den Wert, den eine Verpflichtung bei Ihrer Fälligkeit hat. Die versicherungsmathematischen Risiken (Tod, Invalitität, Fluktuation) erfordern eine Schätzung des notwendigen Erfüllungsbetrags nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Der Erfüllungsbetrag wird auf Grundlage der am Bilanzstichtag vorliegenden Gegebenheiten geschätzt. Bei langfristigen
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Ernsthaftigkeit
- 1. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
- Kategorie:
Was bedeutet die Ernsthaftigkeit in der betrieblichen Altersversorgung? Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) werden regelmäßig nur dann anerkannt, wenn sie ernsthaft gemeint sind (R 8.7 KStR). Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden sollen (BFH-Urteil vom 24.04.2002 – I R 18/01). Für das vereinbarte Pensionierungsalter gilt: