#Arbeitgeberwechsel

Was müssen Sie bei einem Arbeitgeberwechsel eines Mitarbeiters beachten?

Bei vorzeitiger Beendigung der Betriebszugehörigkeit durch Wechsel des Arbeitgebers, bleiben oft die Ansprüche auf die Betriebsrente bestehen.

Dies ergibt sich ggf. aus den vertraglichen Regelungen oder aus den gesetzlichen Regelungen des Betriebsrentengesetzes. Dies bedeutet, dass ein Teil der Betriebsrente gesetzlich unverfallbar ist. Hierfür haftet der „alte“ Arbeitgeber weiterhin  und es sind somit auch weiterhin Pensionsrückstellungen zu bilden. Dies gilt auch für Betriebsrenten durch Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber (Versorgungsträger) muss dem ausscheidenden Mitarbeiter*innen eine schriftliche Auskunft über die gesetzlich unverfallbare Betriebsrente (Unverfallbarkeitsbescheinigung) ausstellen.

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