Durchschnittsentgelt Sozialversicherung – § 69 SGB IV

Durchschnittsentgelt für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte in der Sozialversicherungsrente

Das Durchschnittsentgelt ist der Wert, der unmittelbar für die Berechnung der individuellen Sozialversicherungsrente der Deutsche Rentenversicherung benötigt wird. Aus dem Durchschnitt der Bruttolöhne aller in der Rentenversicherung versicherten Personen setzt dieses sich zusammen.

Aus der Höhe des Durchschnittsentgelts bestimmt man die persönlichen Entgeltpunkte.
Genauer: Aus dem Verhältnis zwischen dem persönlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt und dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten aus dem jeweils gleichen Kalenderjahr bestimmt man die persönlichen Entgeltpunkte im Kalenderjahr. Die Summe über die gesamten Jahr in denen man sozialversicherungspflichtig Beschäftigt ist, ergeben die persönlichen Entgeltpunkt. Hinzu kommen bspw. noch die Punkte für die Ausbildungszeiten, Elternzeiten und Arbeitslosenzeiten.

Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in der jährlichen „Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen“ festgelegt.

Für das Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 SGB VI gilt:

„2) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Ende eines jeden Jahres

  1. für das vergangene Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete Durchschnittsentgelt in Anlage 1 entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1),
  2. für das folgende Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete vorläufige Durchschnittsentgelt, das sich ergibt, wenn das Durchschnittsentgelt für das vergangene Kalenderjahr um das Doppelte des Vomhundertsatzes verändert wird, um den sich das Durchschnittsentgelt des vergangenen Kalenderjahres gegenüber dem Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres verändert hat,

zu bestimmen.

Tabelle: Durchschnittsentgelt Rentenversicherung

(Alle Angaben ohne Gewähr, Zusammenstellung der GBG-Consulting)

JahrDurchschnittsentgelt RentenversicherungUmrechnungsfaktor (Ost)
2024 (Entwurf)45.358 €
2023 (vorläufig)43.142 €1,0280
202242.053 €1,0420
202141.541 €1,0560
202039.167 €1,0700
201939.301 €1,0840
201838.212 €1,1339
201737.077 €1,1374
201636.187 €1,1415
201535.363 €1,1502
201434.514 €1,1665
201333.659 €1,1762
201233.002 €1,1785
201132.100 €1.1740
201031.144 €1,1726
200930.506 €1,1712
200830.625 €1,1857
200729.951 €1,1841
200629.494 €1,1827
200529.202 €1,1827
200429.060 €1,1932
200328.938 €1,1943
200228.626 €
200155.216 DM
200054.256 DM