Pensionszusage: Aktualisierung und Anpassung

GBG-Pensionszusage-1876

Eine Pensionszusage (oder auch Direktzusage, Versorgungszusage) ist die vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die dem Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung oder Betriebsrente zusichert. Dementsprechend definiert die Pensionszusage die Altersversorgung bei Berufsunfähigkeit, im Alter oder für die Hinterbliebenen. Es werden die Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen, die Höhe der Altersversorgung, die Art der Zahlung und die Anpassung der Rente verbindlich festgelegt.

Jedoch verändern sich die Rahmenbedingungen im Laufe der Zeit durch gesetzliche, betriebliche oder private Einflüsse. Deshalb sollten die Voraussetzungen und Inhalte der Pensionszusage überprüft werden.

Überprüfung der Pensionszusage

Bezüglich der gesetzlichen, persönlichen und betrieblichen Veränderungen.

Es gibt einige Gründe eine Pensionszusage regelmäßig zu überprüfen.

Weil sich stetig die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung im Zeitablauf verändern und daher bisherige Lösungen wieder passgenau gemacht werden müssen.

Für Fragen und weitere Information können Sie gerne bei uns nachfragen. Angebotsanfrage.

Rechtliches Umfeld

Schaut man zurück, so hat sich das rechtliche Umfeld der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den letzten Jahren häufig verändert. So finden sich Neuerungen regelmäßig in den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Handelsrecht und Steuerrecht. Zu den letzten wesentlichen Veränderungen zählen:

  • die Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr (2007),
  • die Modernisierung handelsrechtlicher Vorschriften nach dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) (2009),
  • Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) im Jahr 2009 und jüngst
  • die Unterstützung für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)(2017).

Genauso bedeutend sind die vielen BMF-Schreiben – nicht ohne Grund haben wir diese im Bereich „Service“ gesammelt – und die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).

Persönliche Veränderungen

Darüber hinaus haben persönliche Veränderungen der Mitarbeiter / -innen wie Heirat oder Scheidung ebenso Auswirkungen auf die Altersversorgung und somit auf die Pensionszusage. Denn nach der grundlegenden Änderung des Versorgungsausgleichs in der bAV, sowie den Ergänzungen in 2021, ist dieser Bereich auch vom Versorgungsträger zu betreuen (hierzu „Versorgungsausgleich in der bAV„). Nicht zuletzt ergeben sich Karriere- und Verdiensteffekte, die häufig in individuellen Versorgungsregelungen neu zu berücksichtigen sind.

Veränderungen im Unternehmen

Natürlich wirken sich die rechtlichen und persönlichen Veränderungen entsprechend auf die Unternehmensbilanz aus.

Wirtschaftliche Veränderungen

Hinzu kommt die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, die vielleicht besser als erwartet verläuft oder den einmal gesteckten Zielen nicht gerecht wird. Oft ist gerade die Entwicklung der Pensionsrückstellungen ein wesentlicher Faktor für das erzielte Unternehmensergebnis. Hierdurch entsteht vielleicht der Bedarf in die erteilten Versorgungszusagen eingreifen zu wollen. Ein Ausbau der Versorgungsleistungen oder -höhe gestaltet sich oft problemlos. Ebenso ließe sich die Ergänzung eines Kapitalwahlrechts im Leistungsbezug aufnehmen. Wird jedoch eine Kürzung der erteilten Zusage angestrebt, so müssen hierbei bestimmte rechtliche Regeln beachtet werden. Insbesondere ist bspw. die Abfindung gesetzlich stark eingeschränkt. Hierzu „Höchstgrenzen für die Abfindung von Betriebsrenten„.

Unternehmensverkauf / Generationenwechsel

Zudem kann sich jedes Unternehmen mit Unternehmenskäufen, Fusionen und auch Insolvenzen konfrontiert sehen. Wie wirken sich diese auf die betriebliche Altersversorgung aus?
Ein wichtiger Punkt, besonders bei Familienunternehmen, ist die Regelung der Unternehmensnachfolge (Generationenwechsel). Wurde dem/der Firmeninhaber/in eine betriebliche Altersversorgung erteilt, so ist diese oft gesondert zu behandeln. Hierzu „Unternehmensnachfolge und bAV

Unser Angebot

Beratung rund um Ihre Pensionszusage

Die gesetzlichen Vorschriften und deren Wandel sind uns bekannt.
Ebenso sind uns die möglichen persönlichen und betrieblichen Veränderungen und Gestaltungswünsche oft schon einmal begegnet.
Was wir nicht kennen, sind Ihre persönlichen und betrieblichen Gegebenheiten und Voraussetzungen.

Hier setzt unsere Beratung an:

  • Die GBG-Consulting unterstützt Sie bei der Beurteilung der jeweiligen Sachlage in Ihrem Unternehmen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuell passende Lösungen.
  • Wir bieten Ihnen eine Bestandsaufnahme, Überprüfung und Mängelfeststellung sowie bei Bedarf eine Überarbeitung der bestehenden Versorgungslandschaft in Ihrem Unternehmen.
  • So helfen wir Ihnen, die Versorgungszusagen in Ihrem Unternehmen im Einklang mit den geltenden Bestimmungen und der laufenden Rechtsprechung zu halten.

Nutzen Sie die Chancen der betrieblichen Altersversorgung und gestalten Sie diese rechtssicher.

Sie interessieren sich für unsere Dienstleistungen in der bAV-Beratung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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