#Anwartschaftstrend

Definition:
Ein Anwartsschaftstrend ist bei der Pensionszusage zu berücksichtigen, wenn die Verpflichtung bis zu ihrem erstmaligen Erfüllungszeitpunkt (vertragliches Pensionierungsalter, Jubiläumszeitpunkt) von der Entwicklung dynamischer Einflussgrößen abhängig ist. Ziel ist es, den zukünftigen Zahlbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung heute bereits in die Berechnung einzubeziehen.

Beispiel:

  • Die Altersversorgung ist an die Entwicklung der Gehaltszahlung gekoppelt. Es wird eine Altersrente in Höhe von ##% des letzten Jahresgehalts gezahlt.
  • Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeitverträgen
  • Gehaltsabhängige Jubiläumsleistungen

Lösung:
Der Anwartschaftstrend (Gehaltstrand) soll einen langfristigen pauschalen Trend berücksichtigen. Die mögliche zukünftige Entwicklung kann auf der Grundlage von unternehmensinternen Untersuchungen und Erfahrungswerten abgeleitet werden. Der Anwartschaftstrend beeinflusst unmittelbar die Höhe der Rückstellungen.

Festrentenzusagen sind hiervon, wegen der nicht vereinbarten Dynamik, nicht betroffen.

Ist die Dynamik in der Pensionszusage schriftlich fixiert, kann dieser auch bei der Bewertung für die Steuerbilanz berücksichtigt werden.