Die Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz / BilMoG) vom 11.03.2016 neu geregelt. Dieses Gesetz bestimmt, welcher handelsrechtliche Rechnungszinssatz (HGB Zinssatz) oder auch BilMoG-Rechnungszins bei den einzelnen Verpflichtungsarten anzusetzen ist.
Altersversorgungsverpflichtungen
Gemäß § 253 Abs. 2 HGB ist bei der Ermittlung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ein Rechnungszinssatz anzuwenden, der dem durchschnittlichen, laufzeitadäquaten Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entspricht.
- Anwendungsbereich: Darunter fallen Bewertungen für Pensionszusagen sowie andere vergleichbare langfristige Verbindlichkeiten (siehe auch: Pensionsgutachten | Gutachten für Pensionszusagen).
- Vereinfachung: Hierbei kann pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt werden.
Die bereits veröffentlichten Rechnungszinssätze finden Sie hier:
Sonstige Rückstellungen (Altersteilzeit, Jubiläen, Deputate, Beihilfen, …)
Für sonstige Rückstellungen weiterhin ein Rechnungszinssatz anzusetzen, der einem durchschnittlichen, laufzeitadäquaten Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entspricht.
- Beispiele: Dazu zählen insbesondere Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen, sowie weitere versicherungsmathematisch zu bewertende Verpflichtungsarten (siehe auch: versicherungsmathematische Gutachten).
- Besonderheit: Bei diesen Verpflichtungen wird die Restlaufzeit des Rechnungszinses oft direkt an den jeweiligen Zeitraum der Verpflichtung angepasst.
Die veröffentlichten Rechnungszinssätze sind hier gelistet:
GBG-Prognose für den handelsrechtlichen Rechnungszins
Die Abzinsungssätze für die handelsrechtliche Bewertung gemäß § 253 HGB werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt und monatlich bekannt gegeben. Darüber hinaus bietet die Deutsche Bundesbank keine Hochrechnungen oder Prognosen dieser Abzinsungssätze an.
Deshalb hat die GBG-Consulting für die mittel- und langfristige Aufwandsplanung ein Tool entwickelt, das anhand möglicher Szenarien die zukünftige Entwicklung der HGB-Rechnungszinssätze herleitet.
Übersicht und Entwicklung
Hier finden Sie eine Übersicht der bisher veröffentlichten Rechnungszinssätze (Restlaufzeit von 15 Jahren) zusammen mit der GBG-Prognose für die künftige Zinsentwicklung: HGB Zinssatz | Übersicht.

Unser Service
Planungsrechnungen & Liquiditätssicherung
Präzise Planungsrechnungen für die Entwicklung der Rückstellungen mit hochgerechnetem BilMoG-Rechnungszins:
- Sichere Werte für die Handelsbilanz: Durch die GBG-Rechnungszinsprognose läßt sich die zukünftige Entwicklung der Rückstellungen sicher planen.
- Planbilanzen: Wir erstellen für Sie Prognosen des handelsrechtlichen Erfüllungsbetrages zur Unterstützung Ihrer Wirtschafts- und Finanzplanung.
- Transparenz und Controlling: Langfristige Berechnungen schaffen Klarheit über den Cashflow und die Liquidität. Sie erhalten einen detailierten Überblick über die zu erwartenden Verbindlichkeiten und deren Entwicklung.

