Höhe der Betriebsrente berechnen

Die Höhe der Betriebsrente (bAV) ist in einer Pensionszusage oder einer Versorgungsordnung geregelt. Wichtige Parameter für die Bestimmung sind oft die Anzahl der Dienstjahre, das Gehalt und die Position im Unternehmen. Ebenso ist von Bedeutung, wann die Betriebszugehörigkeit begonnen hat, da in einem Unternehmen oft unterschiedliche Pensionszusagen nebeneinander existieren. Dann gibt es herauszufinden, welche Versorgungsregelung für einen zutreffend ist.

Endet die Betriebszugehörigkeit durch Arbeitgeberwechsel, Krankheit, vorzeitigen Ruhestand oder mit dem in der Pensionszusage geregelten Pensionsalter (meist das 65. oder 67. Lebensjahr). Die Höhe der Betriebsrente ist von diesen Ereignissen abhängig.

Höhe der Betriebsrente - bAV Verwaltung

Wir berechnen die Höhe der Betriebsrente

  • bei Arbeitgeberwechsel (gesetzliche Unverfallbarkeit),
  • Invalidität,
  • vorzeitigen Ruhestand und im Pensionsalter.
  • Höhe der Abfindung der Beriebsrente und
  • Erstellen eine Rentenauskunft.

Höhe der Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel

Unverfallbarkeit

  • Berechnungen
  • Bescheide
  • Mitteilungen
PSVaG gesetzliche Insolzenzsicherung für Betriebsrenten

Bei vorzeitiger Beendigung der Betriebszugehörigkeit durch Wechsel des Arbeitgebers, bleiben die Ansprüche auf die Betriebsrente, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind,  erhalten. D.h. die Betriebsrente ist „dem Grunde nach“ gesetzlich unverfallbar. Somit haftet der „alte“ Arbeitgeber weiter für diesen Teil bis zum Renteneintritt. Außerdem ist diese Betriebsrente zusätzlich durch den PSVaG gesetzlich vor der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.

Allerdings ist die Höhe der gesetzlich unverfallbaren Betriebsrente zusätzlich neben den gesetzlichen Bestimmungen (§ 2 BetrAVG) von der individuell vereinbarten Pensionszusage oder Versorgungsordnung abhängig. Jedoch ist nur der Teil der Betriebsrente gesetzlich unverfallbar, der dem Zeitanteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zur möglichen Betriebszugehörigkeit entspricht.

Demgegenüber gilt für Betriebsrenten durch Entgeltumwand eine andere gesetzliche Regelung!

Außerdem muss der Arbeitgeber dem ausscheidenden Mitarbeitern eine schriftliche Auskunft über die gesetzlich unverfallbare Betriebsrente (Unverfallbarkeitsbescheinigung) ausstellen.

Mitnahme der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel

Übertragung der betrieblichen Altersversorgung

Wechselt ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber, so kann der Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden (§ 4 BetrAVG).

Jedoch ist die Portabilität der bAV auf wenige Möglichkeiten beschränkt. Falls möglich, wird auf den neuen Arbeitgeber die Zusage oder der Übertragungswert übertragen.

Höhe der Betriebsrente bei Abfindung

GBG Hinweisblätter Abfindung von Betriebsrenten

Eine Abfindung der betrieblichen Altersversorgung im laufenden Arbeitsverhältnis ist im Betriebsrentengesetz nicht geregelt, aber u.U. zulässig.

Hingegen ist die Abfindung von bereits laufenden Leistungen nur stark eingeschränkt möglich. Sehen Sie hierzu unsere Webseite „Abfindung von Betriebsrenten„bzw. unser GBG-Hinweisblatt (siehe links).

Hinweis: Wird die Auszahlungsart der Rente von monatlicher Zahlung auf eine einmalige Zahlung (Kapitalbetrag) umgestellt, so handelt es sich rein rechtlich gesehen nicht um eine Abfindungsleistung, sondern um eine Änderung der Zahlungsweise.

Auskunft über die Höhe der Betriebsrente

Rentenauskunft (bAV)
Leistungsausweise

Für neue Vertragsgestaltungen oder für die bessere Planung des Ruhestands kann eine Berechnung über die Höhe der Betriebsrente (Altersrente, Invalidenrente, Hinterbliebenenrente) sehr nützlich sein.

Unser Angebot

UVA Bescheide

Wir unterstützen Sie bei der Formulierung der Unverfallbarkeitsbescheinigung.

Häufig als Anlange zu Ihrem Schreiben erstellen wir eine verständliche Herleitung der gesetzlich unverfallbaren Höhe der Betriebsrente (UVA-Bescheide).

Portabilität

Wir formulieren die vertraglichen Vereinbarungen und ermitteln den so genannten Übertragungswert.

Abfindungsbeträge

Wir formulieren die vertraglichen Vereinbarungen und ermitteln den Abfindungsbetrag.

Rentenauskunft / Leistungsnachweis

Auf der Grundlage der Pensionszusage / Versorgungsordnung erstellen wir eine verständliche Herleitung der Altersleistungen, Invalidenleistungen und Hinterbliebenenleistungen.

Individuelle Höhe der Betriebsrente

Benötigen Sie eine Berechnung der Höhe der Betriebsrente, die hier nicht erwähnt wird, so sprechen Sie uns bitte an.

Pensionszusage-501
Pensionsgutachten Direktzusage Einzelzusage GGF Versorgung
GBG - Preisanstieg VPI - VPI 2020=100
Abfindung von Betriebsrenten-500