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Selbstkontrahierungsverbot: Sicherung der steuerlichen Anerkennung der GGF-Pensionszusage
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDie Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§181 BGB) ist entscheidend für die Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), weil sie die Wirksamkeit des Vertrages herstellt und damit dem Unternehmen die steuerliche Geltendmachung der Kosten ermöglicht. Selbstkontrahierungsverbot: Zivilrechtliche Wirksamkeit - Die Heilung des Mangels Das Gesetz verbietet Insichgeschäfte, denn es entsteht ein Interessenkonflikt: Der GGF handelt als Vertreter desSteuerliche Fehlbeträge bei Pensionsrückstellungen: Nachholverbot und Teilwert
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Ein steuerlicher Fehlbetrag bei Pensionsrückstellungen entsteht, wenn ein Unternehmen die maximal zulässige Zuführung zur Rückstellung nicht ausschöpft. Denn Abs. 4 EStG legt fest, dass die Rückstellung höchstens um die jährliche Differenz der Teilwerte steigen darf. Das Problem sowie dessen Konsequenzen bestimmt das steuerliche Nachholverbot. Ursachen und Konsequenzen Ein steuerlicher Fehlbetrag bedeutet, dass die tatsächlich gebildeteTeilwertmethode: Wie die fiktive Prämie den Aufwand gleichmäßig verteilt
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Der Teilwert oder das Teilwertverfahren gehört zu den grundlegenden versicherungsmathematischen Bewertungsverfahren. Seine zentrale Bedeutung gewinnt es, weil § 6a Abs. 3 EStG dieses Verfahren steuerlich zwingend für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland vorschreibt. Teilwert Definition: Das Prinzip der konstanten Prämie Der Teilwert definiert den Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres, wobei manÜbertragung von betrieblichen Versorgungsansprüchen (Portabilität)
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Die Übertragung von Versorgungsansprüchen – oft als Portabilität bezeichnet – ist grundsätzlich möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen und in den gesetzlich geregelten Ausnahmen des § 4 BetrAVG (Betriebsrentengesetz). Ziel der Portabilität ist es, dass Arbeitnehmer ihre Versorgung trotz mehrmaligem Arbeitgeberwechsel möglichst bei einem Arbeitgeber oder dessen Versorgungsträger konzentrieren können. Allerdings sind die Übertragung vonÜberversorgung in der bAV: Angemessenheit von Pensionszusagen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Überversorgung in der Betrieblichen Altersversorgung (bAV) Der Begriff Überversorgung beschreibt den Zustand, bei dem die insgesamt zugesagte Altersversorgung die Höhe des Aktivlohns deutlich übersteigt. Als Grenze gilt hier jedoch bereits die 75% Marke. Das Prinzip der Versorgungszusage Die betriebliche Altersversorgung dient der Absicherung im Alter und soll das bisherige Lohnniveau sichern. Die Rechtsprechung besagt, dassUnschädlicher Vorbehalt
- 1. Februar 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was bedeutet der unschädliche Vorbehalt in der Altersversorgung? Gemäß R 6a EStR liegt ein unschädlicher Vorbehalt i. S. d. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG vor, wenn der Arbeitgeber den Widerruf der Pensionszusage bei geänderten Verhältnissen nur nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), d.h. unter verständiger Abwägung der berechtigten Interessen des Pensionsberechtigten einerseits und
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB
- 1. Februar 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was ist der Unterschiedsbetrag nach § 253 abs 6 HGB bei der Bilanzierung? Im Anhang zur Bilanz ist im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
Unterstützungskasse – kurz erklärt
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Funktionsweise und Finanzierungsmodelle der Unterstützungskasse Die Unterstützungskasse (U-Kasse) stellt einen hochflexiblen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung (§ 1b Abs. 4 BetrAVG), weshalb der Arbeitgeber sie als eigenständige juristische Person (z.B. als eingetragenen Verein (e.V.) oder in Form der GmbH) gründen muss. Diese rechtliche Trennung schafft die wichtige Bilanzneutralität fürVerdeckte Gewinnausschüttung
- 1. Februar 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was bedeutet verdeckte Gewinnausschüttung in der Altersversorgung? Als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) wird eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung auf Gesellschaftsebene verstanden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und Auswirkung auf das Vermögen (= Eigenkapital) der Körperschaft hat. Sie wird als „verdeckt“ bezeichnet, weil sie nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht. Beispiele hierfür sind: Eine
Verjährung von Ansprüchen
- 1. Februar 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Wann setzt die Verjährung der betrieblichen Altersversorgung ein? Eine Verjährung bewirkt den Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch zivilrechtlich durchzusetzen. In der betrieblichen Altersversorgung verjährt das so genannte Rentenstammrecht, also der Anspruch auf Leistungen aus der bAV, nach § 18a BetrAVG in 30 Jahren. Hierzu zählen auch Kapitalleistungen oder der Anspruch auf Verschaffung der Versorgung.
