Verdeckte Gewinnausschüttung

Was bedeutet verdeckte Gewinnausschüttung in der Altersversorgung?

Als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) wird eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung auf Gesellschaftsebene verstanden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und Auswirkung auf das Vermögen (= Eigenkapital) der Körperschaft hat. Sie wird als „verdeckt“ bezeichnet, weil sie nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht.

Beispiele hierfür sind:

  • Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine GmbH von einem Gesellschafter für erbrachte Dienstleistungen ein zu geringes Honorar berechnet.
  • Der Gesellschafter erhält ein zu hohes Gehalt oder Versorgungsbezüge. Entscheidend ist, dass einem fremden Dritten ein solcher Vorteil nicht gewährt worden wäre.
  • Unangemessene Vorteile:
    Die GmbH hätte einem Nichtgesellschafter bestimmte Vorteile nicht gewährt. Entweder zahlt die GmbH im Vergleich zu viel oder der Gesellschafter im Vergleich zu wenig. (vgl. Richtlinie 36 Abs. 1 KStR)
  • Die Leistungen an den Gesellschafter sind angemessen. Es handelt sich jedoch um einen beherrschenden Gesellschafter und die Vereinbarungen wurden nicht im Voraus getroffen. (vgl. Richtlinie 36 Abs. 2 KStR)
  • Die Vereinbarungen zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter wurden zwar im Voraus getroffen, sie wurden jedoch nicht vertragsgemäß eingehalten. (vgl. Richtlinie 36 Abs. 2 KStR)
    Z.B. eine vereinbarte Versorgungsleistung wird nicht in der vereinbarten Höhe gezahlt oder dynamisiert.