Lexikon
Kapitalwahlrecht: Rente oder Einmalzahlung?
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Keine KommentareDas Kapitalwahlrecht in der Pensionszusage Das Kapitalwahlrecht ist ein zentrales Optionsrecht in der betrieblichen Altersversorgung. Es regelt die Zahlungsweise der zugesagten Altersleistung grundlegend. Es ermöglicht den Beteiligten, die Versorgungsleistung statt als laufende Rente als einmalige Kapitalleistung auszuzahlen. Funktion und Auswirkungen Entweder der Versorgungsberechtigte (z.B. der Arbeitnehmer oder Geschäftsführer) oder der Versorgungsträger übt dieses Optionsrecht aus,Klarheit der Pensionszusage
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
FAQ: Die Klarheit der Pensionszusage Was genau bedeutet die Klarheit der Pensionszusage? Die Klarheit fordert, dass Sie die gesamte Vereinbarung über die betriebliche Altersversorgung klar, eindeutig und widerspruchsfrei formulieren. Diese Eindeutigkeit bildet die Basis für die steuerliche Anerkennung und die Rechtssicherheit. Welche formalen Anforderungen stellt die Klarheit? Sie müssen die Zusage schriftlich erteilen. Dies sichert
Kollektive vs. Individuelle Methode der Hinterbliebenenversorgung
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Die Kollektive Methode und ihre Alternative in der Altersversorgung Unternehmen müssen Pensionsrückstellungen für zugesagte Hinterbliebenenversorgungen bilden. Daher regelt die kollektive Methode die pauschale Berücksichtigung der Hinterbliebenenversorgung, sofern die Pensionszusage zwar eine Leistung zusagt, aber keine bestimmte begünstigte Person namentlich benennt. Die Kollektive Methode (Pauschalbewertung) Die kollektive Methode wenden Unternehmen an, wenn die Pensionszusage keine namentlichLeistungszusage (Pensionszusage): Maximale Gestaltungsfreiheit für Ihre Versorgungsordnung
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Die Leistungszusage in der betrieblichen Altersversorgung Die Leistungszusage ist die traditionellste und zugleich flexibelste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie definiert sich dadurch, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter verbindlich eine fest definierte Höhe der Versorgungsleistung zusagt. Diese Zusage erstreckt sich auf die klassischen Versorgungsfälle: Alter, Invalidität und Tod (Hinterbliebenenversorgung). Im Zentrum dieser Zusage steht dieMitbestimmung in der bAV
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
FAQ: Die Mitbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Welche Gesetze regeln die Mitbestimmung in der bAV? Die §§ 87 und 88 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regeln die Mitbestimmung. Da der Arbeitgeber die bAV oft freiwillig finanziert, besitzt der Betriebsrat ein Mitspracherecht, das jedoch die Grundsatzentscheidung nicht umfasst. Was entscheidet der Arbeitgeber allein (mitbestimmungsfrei)? Der Arbeitgeber trifftModifiziertes Teilwertverfahren: Lineare Rückstellung für die HGB-Bilanz
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Das Modifizierte Teilwertverfahren Das Modifizierte Teilwertverfahren ist ein spezielles und in der deutschen Rechnungslegung historisch verwurzeltes versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren. Seine Hauptaufgabe ist die präzise Berechnung der Höhe der Pensionsrückstellungen eines Unternehmens, primär für den Handelsbilanzabschluss (HGB) nach HGB. Es gehört zur Familie der Teilwertverfahren, die stets den Wert der bis zum Bilanzstichtag erdienten Versorgungsanwartschaft ausweisen. Es
Nachholverbot in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Das Nachholverbot bildet eine zentrale steuerrechtliche Regelung (§6a Abs. 4 S. 1 EStG), die die maximal zulässige Zuführung zur Pensionsrückstellung in einem Wirtschaftsjahr begrenzt. Es verhindert, dass Unternehmen alte Fehlbeträge in wirtschaftlich guten Zeiten auf einmal steuerwirksam ausgleichen und dadurch Gewinne verschieben. Die Regeln des Nachholverbots Zuführungsmaximum: Das Unternehmen darf der Pensionsrückstellung pro Wirtschaftsjahr maximal
Nachzahlungsverbot bei GGF-Zusagen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Das Nachzahlungsverbot stellt eine fundamentale Anforderung in der betrieblichen Altersversorgung dar, insbesondere wenn Unternehmen Pensionszusagen an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) erteilen. Es regelt primär, dass Gesellschaften Pensionszusagen oder deren Erhöhungen ausschließlich für künftige Dienstjahre festlegen dürfen und eine rückwirkende Gewährung damit ausschließen. Vermeidung der Verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) Der entscheidende Hintergrund für diese strenge Regelung liegt im
Neuzusage bei Pensionsverpflichtungen
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Die betriebliche Altersversorgung definiert die Neuzusage als Pensionsverpflichtungen, die das Unternehmen nach dem 31.12.1986 erworben hat. Das Bilanzrecht nach HGB und EStG bezeichnet diese Zusagen folglich als Neuzusagen. Da das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 2355) die Unterscheidung in Alt- und Neuzusagen auslöste, gilt für Neuzusagen seitdem eine Bilanzierungspflicht gemäß § 249 Abs. 1
Pensionsfonds – kurz erklärt
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Der Pensionsfonds spielt als eigenständiger Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine wichtige Rolle. Er ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die nicht als klassisches Unternehmen der Lebensversicherung gilt. Diese Abgrenzung ermöglicht ihm eine besondere Flexibilität bei der Kapitalanlage, die ihn von anderen bAV-Instrumenten unterscheidet. Rechtliche Rahmenbedingungen und Anspruch Der Fonds untersteht dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), wobei ihn
