Pensionsfonds – kurz erklärt

Was ist ein Pensionsfonds in der betrieblichen Altersversorgung?

Der Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterliegt.

Für den Pensionsfonds gilt insbesondere § 236 VAG und er ist kein Unternehmen der Lebensversicherung. Er gewährt den Arbeitnehmern oder ggf. deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Der Arbeitnehmer ist selbst Versicherungsnehmer und der Arbeitgeber zahlt die Beiträge. Im Vergleich zu Lebensversicherungen dürfen Pensionsfonds eine liberalere Kapitalanlagepolitik umsetzen. Der Arbeitnehmer trägt jedoch das volle Kapitalanlagerisiko hierfür, als sicher gilt nur die Summe der gezahlten Beiträge.