Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Überblick

Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stellen den gesetzlich geregelten Rahmen dar, den der Arbeitgeber wählen kann, um die organisatorische, finanzielle und rechtliche Abwicklung der zugesagten Versorgungsleistungen zu gestalten.

Dadurch regelt dieser die zentralen Fragen: Wer zahlt die Leistungen aus? Wie und in welcher Art findet die Finanzierung statt? Welche gesetzlichen Pflichten und Vorteile ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Kernfunktionen der Durchführungswege

Die wesentlichen Aspekte, die der Durchführungsweg regelt, sind

Versorgungsträger und Haftung:

  • Der Weg bestimmt, ob der Arbeitgeber die Haftung für die Erfüllung der Pensionszusage direkt übernimmt und intern Rückstellungen bilden muss (unmittelbare Zusage: Direktzusage) oder ob er einen externen Dritten (wie eine Versicherung, Kasse oder einen Fonds) als Versorgungsträger beauftragt (mittelbare Zusagen).
  • Zusätzlich legt der Durchführungsweg fest, in welchem Umfang die Einstandspflicht (Haftung) des Arbeitgebers für die zugesagten Leistungen weiterhin besteht.

Finanzierung und Bilanzierung:

  • Er definiert, ob die Finanzierung intern erfolgt, indem das Unternehmen die Mittel im Betrieb belässt und Pensionsrückstellungen in der Bilanz bildet (z. B. bei der Direktzusage).
  • Alternativ kann die Finanzierung extern geschehen, indem Zahlungen an einen unabhängigen Träger fließen, wodurch das Unternehmen die Verpflichtungen aus der Bilanz auslagert (z. B. bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds).

Insolvenzsicherung und Aufsicht:

  • Der Weg regelt, ob und in welcher Form die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers Schutz gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers erhalten. Für die intern finanzierten Wege – Direktzusage (DZ) und Unterstützungskasse (UK) – sowie für den Pensionsfonds (PF) nimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die gesetzliche Zuständigkeit wahr. Tritt eine Insolvenz des Arbeitgebers ein, übernimmt der PSVaG die Rentenzahlungen. Dies gilt eingeschränkt auch für die Pensionskasse (PK).
  • Außerdem kontrolliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die versicherungsförmigen Durchführungswege (DV, PK, PF), da sie externe Finanzdienstleister sind.

Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

  • Er bestimmt die steuerliche Behandlung der Zahlungen / Beiträge (Ansparphase) und der späteren Rentenzahlungen (Auszahlungsphase), insbesondere die geltenden Höchstgrenzen für die steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung.
  • Beispielsweise bleiben die Beiträge zu den versicherungsförmigen Wegen in der Ansparphase bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei, während die Direktzusage bei Arbeitgeberbeiträgen eine unbegrenzte Sozialversicherungsfreiheit bietet.

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt primär das gesamte System der betrieblichen Altersversorgung, einschließlich der fünf Durchführungswege.

Somit regelt der Durchführungsweg nicht nur die Finanzierung und die steuerlichen Aspekte, sondern gewährleistet auch die gesetzliche Absicherung der zugesagten Leistungen durch den PSV und die staatliche Beaufsichtigung der Versorgungsträger.

Prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in der bAV im Jahr 2015 – nach Durchführungswegen
(Stand: Juni 2017)

(in Mrd. Euro)

  • Direktzusage
  • Unterstützungskassen
  • Pensionskassen
  • Direktversicherungen
  • Pensionsfonds

(Quelle: Schwind J. (2017): Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorung in 2015, in: Betriebliche Altersversorgung, Heft 4/2017, S. 349f.)