Durchführungswege

Was regelt der Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung?

In Deutschland stehen fünf verschiedene Wege für die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Verfügung.

Jeder Gestaltungsart ist gesetzlich streng geregelt. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Finanzierung, Bilanzierung, Insolvenzsicherung, steuerlichen Zuwendungsmöglichkeit und der Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
Welcher Durchführungsweg vom Arbeitgeber für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung gewählt werden sollte, ist von reichhaltigen Parametern abhängig.

So unterscheidet man zwischen unmittelbaren und mittelbaren Versorgungszusagen oder zwischen interner und externer Finanzierung.

Eine unmittelbare Versorgungszusage liegt im Fall der Direktzusage vor.

  • Direktzusage (DZ)

Bei einer mittelbaren Versorgungszusage wird ein Dritter mit der Durchführung und Abwicklung der bAV beauftragt. Folgende vier Durchführungswege stehen im Rahmen der mittelbaren Versorgung bereit:

  • Unterstützungskasse (UK)
  • Direktversicherung (DV)
  • Pensionskasse (PK)
  • Pensionsfonds (PF)

Die Durchführungswege DZ und UK werdenintern finanziert, die drei Durchführungswege DV, PK und PF gehören auch zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen.

Prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in der bAV im Jahr 2015 – nach Durchführungswegen
(Stand: Juni 2017)

(in Mrd. Euro)

  • Direktzusage
  • Unterstützungskassen
  • Pensionskassen
  • Direktversicherungen
  • Pensionsfonds

(Quelle: Schwind J. (2017): Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorung in 2015, in: Betriebliche Altersversorgung, Heft 4/2017, S. 349f.)