Direktversicherung – kurz erklärt

Was ist eine Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung?

Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer bei einem Unternehmen der Lebensversicherung eine Lebensversicherung auf das Leben des/r Arbeitnehmer/s ab. Der Arbeitnehmer oder ggf. dessen Hinterbliebene haben gegen das Unternehmen der Lebensversicherung einen direkten Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen.

Erkennungsmerkmal der Direktversicherung ist, dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und Bezugsberechtigter.

Man unterscheidet rein arbeitgeberfinanzierte Direktversicherungen und Modelle bei denen der Arbeitnehmer – zum Beispiel im Rahmen von Entgeltumwandlung – an den Kosten für die Altersversorgung beteiligt werden. Zahlt der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss, so muss dieser mindestens in Höhe von 15 Prozent der eingezahlten bAV-Beiträge der Mitarbeiter*innen geleistet werden. Für neue Verträge gilt dies seit 2019, für bestehende Verträge ab 2022.

Bei der Direktversicherung gibt es i.d.R. keine Bilanzierung. Nur die Beiträge werden in der GuV erfasst.