- 17. August 2018
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Keine Kommentare
Was versteht man unter einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersversorgung?
Eine Versorgungszusage ist die rechtliche Grundlage für die Begründung einer betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei Invalitität, Tod oder im Alter zahlen wird. In § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) ist u.a. regelt welche Zusagearten möglich sind.
Man unterscheidet: