Leistungszusage (Pensionszusage): Maximale Gestaltungsfreiheit für Ihre Versorgungsordnung
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDie Leistungszusage in der betrieblichen Altersversorgung Die Leistungszusage ist die traditionellste und zugleich flexibelste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie definiert sich dadurch, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter verbindlich eine fest definierte Höhe der Versorgungsleistung zusagt. Diese Zusage erstreckt sich auf die klassischen Versorgungsfälle: Alter, Invalidität und Tod (Hinterbliebenenversorgung). Im Zentrum dieser Zusage steht dieVersorgungsträger
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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FAQ: Rolle und Aufgaben des Versorgungsträgers in Ihrer Altersversorgung Was ist die Kernaufgabe des Versorgungsträgers? Der Versorgungsträger ist die Institution, die Ihre vertragliche Altersversorgungs-Verpflichtung verwaltet und abwickelt. Er setzt die Pensionszusage, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, operativ um. Er sorgt dafür dass die spätere Betriebsrente finanziert wird und ie Betriebsrente später fristgerecht auszahltVersorgungszusagen rechtssicher gestalten und verwalten
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was ist eine Versorgungszusage? Eine Versorgungszusage bildet die rechtliche Grundlage für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Sie ist die vertragliche Zusage, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gibt, um ihn im Versorgungsfall abzusichern. Dieser Fall tritt typischerweise bei Invalidität (Berufsunfähigkeit), Tod (Leistungen an Hinterbliebene) oder im Alter (Ruhestand) ein. Unabhängig davon ob die Leistung als einmaliger Betrag
