- 18. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was ist eine Direktzusage in der betrieblichen Altersversorgung?
Die Direktzusage ist eine unmittelbare Versorgungszusage. Der Arbeitgeber vereinbart eine betriebliche Altersversorgung. Die Finanzierungsmittel werden intern angesammt und auch die Verwaltung/Abwicklung der Versorgungsleistungen werden intern geleistet.
Die vereinbarte Versorgungszusage stellt eine ungewisse Verbindlichkeit dar. Somit sind die notwendigen Finanzmittel für die Erfüllung der Verpflichtungen des Arbeitsgebers gegenüber dem Arbeitnehmer in der Bilanz zu erfassen. Grundlage hierfür bildet ein versicherungsmathematisches Gutachten. Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden.
Der Arbeitnehmer kann im Rahmen von Entgeltumwandlung an der Finanzierung der Versorgung beteiligt werden.