Lexikon
Deckungskapitalverfahren: Bilanzierung rückgedeckter Zusagen
- 1. August 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDas Deckungskapitalverfahren wird in der Veröffentlichung der DAV „Aktuarielle Umsetzung des IDW Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.021 zur handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ beschrieben. Als Messgröße für die Finanzierungs- und Erdienungskongruenz wird anhand des Deckungskapitals der tatsächliche Aktivwert der Rückdeckungsversicherung umgewichtet. Alternativ zum Deckungskapitalverfahren kann auch das Erfüllungsbetragsverfahren angewendet werden. Hier
Direktversicherung: Die betriebliche Altersversorgung und seine Bilanzvorteile
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Die Direktversicherung stellt einen der fünf gängigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar. Es handelt sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber nutzt, um für seine Mitarbeiter bei einem externen Versicherungsunternehmen Vorsorge abzuschließen. Direktversicherung: Rollen, Haftung und Insolvenzschutz Der Arbeitgeber fungiert als Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person und derDirektzusage: Interne Finanzierung, Pensionsrückstellungen und Steuervorteile
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Die Direktzusage – oft auch Pensionszusage genannt – stellt eine unmittelbare Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar. Bei diesem Durchführungsweg vereinbart der Arbeitgeber die Altersversorgung direkt mit dem Arbeitnehmer, ohne einen externen Versorgungsträger wie eine Versicherung einzuschalten. Wie wird die Direktzusage finanziert? Interne Finanzierung und Risikotragung Die Direktzusage zählt zu den intern finanzierten Arten derDurchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Überblick
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stellen den gesetzlich geregelten Rahmen dar, den der Arbeitgeber wählen kann, um die organisatorische, finanzielle und rechtliche Abwicklung der zugesagten Versorgungsleistungen zu gestalten. Dadurch regelt dieser die zentralen Fragen: Wer zahlt die Leistungen aus? Wie und in welcher Art findet die Finanzierung statt? Welche gesetzlichen Pflichten und Vorteile
