Lexikon
#PUC-Methode
- 1. Oktober 2023
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
- Kategorie:
Keine KommentareDer Begriff PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) bzw. Anwartschaftsbarwertverfahren bezeichnet ein versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung. Definition: Beim Anwartschaftsbarwertverfahren wird zu jedem Bewertungsstichtag nur der Teil der Verpflichtung bewertet, der bereits verdient ist. Anwendung: Seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird dieses Verfahren vermehrt auch im deutschen Handelsrecht angewandt. Bei ansonsten gleichen Bewertungsannahmen führt die
#Rententrend
- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Definition: Ist die Höhe einer Verpflichtung ab dem Erfüllungszeitpunkt von der Entwicklung dynamischer Einflussgrößen abhängig, so sind diese maßgeblichen, dynamischen Einflussgrößen bei der Ermittlung der handelsrechtlichen Rückstellung durch den s.g. Rententrendtrend zu berücksichtigen. Ziel ist den Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen. Beispiel: Die Altersversorgung ist nach Rentenbeginn entsprechend der vertraglichen Regelung zu dynamisieren. Bei
#Teilwertverfahren
- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
- Kategorie:
Was bedeutet Teilwert oder Teilwertverfahren in der Versicherungsmathematik? Das Teilwertverfahren gehört zu den versicherungsmathematischen Bewertungsverfahren. Dieses Verfahren ist das durch § 6a Abs. 3 EStG das steuerlich vorgeschriebene Verfahren für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Definition: Der Teilwert ist in § 6a Abs. 3 EStG definiert als der Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres
#Versorgungszusage
- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
- Kategorie:
Eine Versorgungszusage ist die rechtliche Grundlage für die Begründung einer betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei Invalidität, Tod oder im Alter zahlen wird. Hierbei kann sie Durchführung der betrieblichen Altersversorgung direkt (unmittelbar) durch den Arbeitgeber oder einen s.g. Versorgungsträger (Unterstützungskasse) erfolgen. Allerdings steht für die Erfüllung der zugesagten Leistungen stets der Arbeitgeber
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