#modifizierten Teilwertverfahren

Das modifizierte Teilwertverfahren gehört zu den versicherungsmathematischen Bewertungsverfahren in der Versicherungsmathematik.

Definition:
Im Vergleich zum steuerlichen Teilwertverfahren wird beim modifizierten Teilwertverfahren die fiktive Prämie zu jedem Stichtag neu berechnet.

Anwendung:
Gemäß der Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer führt das modifizierte Teilwertverfahren bei reinen Leistungszusagen, die ratierlich über die Dauer der Beschäftigung erdient werden, zu sachgerechten Ergebnissen.