Leistungszusage

Was versteht man unter einer Leistungszusage in der Altersversorung?

  • In einer Leistungszusage werden die Höhen der Versorgungsleistungen für die Versorgungsfälle Alter, Invalidität oder Tod (Hinterbliebenen) zugesagt.
  • Der Arbeitgeber verpflichtet sich die fest zugesagten Leistungen zu erbringen.
  • Für den vorzeitigen Beginn der Altersleistung können Rentenabschläge vereinbart werden. Des Weiteren gelten die Regelungen des BetrAVG. Diese sehen eine zeitadäquate Kürzung der Leistungen vor.
  • Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis werden die Renten aller Versorgungsformen zeitadäquat gekürzt.
  • Im Vordergrund steht, dem Mitarbeiter durch die zugesagten Leistungen ein gewisses Versorgungsniveau zu garantieren. Der Aufwand, der zur Finanzierung der zugesagten Leistung notwendig ist, wird oft vernachlässigt.
  • Die Leistungszusage ist in allen Durchführungswegen möglich und stellt die ursprünglichste Form von Zusagen dar.
  • Beispiel: Ab dem Erreichen des 67. Lebensjahres erhält der Mitarbeiter nach Ausscheiden aus dem Dienst eine monatliche Altersrente in Höhe von 400 Euro.