- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was versteht man unter einer Leistungszusage in der Altersversorung?
- In einer Leistungszusage werden die Höhen der Versorgungsleistungen für die Versorgungsfälle Alter, Invalidität oder Tod (Hinterbliebenen) zugesagt.
- Der Arbeitgeber verpflichtet sich die fest zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Für den vorzeitigen Beginn der Altersleistung können Rentenabschläge vereinbart werden. Des Weiteren gelten die Regelungen des BetrAVG. Diese sehen eine zeitadäquate Kürzung der Leistungen vor.
- Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis werden die Renten aller Versorgungsformen zeitadäquat gekürzt.
- Im Vordergrund steht, dem Mitarbeiter durch die zugesagten Leistungen ein gewisses Versorgungsniveau zu garantieren. Der Aufwand, der zur Finanzierung der zugesagten Leistung notwendig ist, wird oft vernachlässigt.
- Die Leistungszusage ist in allen Durchführungswegen möglich und stellt die ursprünglichste Form von Zusagen dar.
- Beispiel: Ab dem Erreichen des 67. Lebensjahres erhält der Mitarbeiter nach Ausscheiden aus dem Dienst eine monatliche Altersrente in Höhe von 400 Euro.