- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Wie ist der Gehaltstrend bei der Rückstellung anzusetzen?
Oft bestimmt sich die Höhe der späteren Betriebsrente als (Prozent-)Anteil aus dem aktuellen Gehalt und vielleicht zusätzlich noch aus der Anzahl der Betriebsjahre. Bei der handelsrechtlichen Bewertung soll schon heute der mögliche Auszahlungsbetrag bei der Berechnung hinterlegt werden.
Da bei derartigen Pensionszusagen die Betriebsrente an die Entwicklung des Gehalts des Versorgungsberechtigten gekoppelt ist, muss eine mögliche Entwicklung des Gehaltes geschätzt werden. Die Entwicklung des Gehalts sollte grundsätzlich auf Grundlage von Vergangenheitswerten und bereits bekannten zukünftigen Entwicklungen abgeleitet werden und in Form eines pauschalen, jährlichen Trends für die Zukunft angesetzt werden. Der Gehaltstrend sollte auch eine zukünftige Karriere beinhalten und somit leicht über der „normalen“ Gehaltsentwicklung liegen.
Ist die Dynamik der Einflussgrößen in der Zusage schriftlich fixiert, gilt dies auch für die Bewertung in der Steuerbilanz.