Gehaltstrend in der Bilanz: So unterscheiden sich HGB, IFRS und die Steuerbilanz

Den Gehaltstrend bei Rückstellungen berücksichtigen

Der Gehaltstrend stellt eine zentrale Annahme dar, wenn man Rückstellungen für langfristige Verpflichtungen wie Pensionszusagen oder Jubiläumszahlungen aktuariell bewertet. Er bildet die erwartete zukünftige Veränderung der Gehälter ab. Ohne diese Annahme kann die Rückstellung die tatsächlichen zukünftigen Zahlungen des Unternehmens nicht präzise abbilden.

Warum ist der Gehaltstrend ein wichtiger Parameter?

Zukünftige Höhe der Auszahlungsbeträge: Zahlreiche Verpflichtungen binden Unternehmen direkt an die Gehaltshöhe. Beispielsweise vereinbaren Unternehmen die Höhe der Betriebsrente häufig auf der Grundlage der Gehälter der letzten Jahre vor dem Ruhestand. Da Gehälter in der Regel ansteigen, würde eine Rückstellung, die auf den Gehältern am Berechnungstag basiert, erheblich zu niedrig ausfallen, weil die Entwicklung bis zum Auszahlungszeitpunkt unberücksichtigt bliebe.
Periodengerechte Abgrenzung: Der Aufwand für eine zukünftige Auszahlung entsteht nicht erst am Tag der Auszahlung, sondern verteilt sich über die gesamte aktive Dienstzeit des Mitarbeiters. Berücksichtigt man den Gehaltstrend, verteilt man den Aufwand über diesen gesamten Zeitraum, in dem er wirtschaftlich verursacht wird. Dies gewährleistet eine periodengerechte Abgrenzung gemäß den Prinzipien der ordnungsgemäßen Buchführung.

Wie wird der Gehaltstrend ermittelt und festgelegt?

Das Unternehmen ermittelt in der Regel den zu berücksichtigenden Gehaltstrend. Nach Abstimmung mit dem Aktuar sowie dem Wirtschaftsprüfer berücksichtigen sie diesen bei der Erstellung des versicherungsmathematischen Gutachtens.

Annahme des Gehaltstrends
Man legt die Annahme häufig durch eine Kombination mehrerer Faktoren fest:
Grundsteigerung: Eine Basisrate, die die allgemeine langfristige Inflation und die durchschnittliche Lohnentwicklung in der Branche widerspiegelt. Die Inflation in der Euro-Zone hält sich stabil auf dem Zielwert der EZB von 2,0 Prozent. Die Zentralbank hält diese Marke für optimal für die Konjunktur im Euroraum. Somit beträgt die Basisrate oft 2–3 % jährlich.
Alters- und beförderungsbedingte Erhöhungen: Individuelle Steigerungen, die mit dem Alter oder Beförderungen verknüpft sind. Man setzt diese oft mittels einer Trendtabelle oder altersspezifischen Sätzen an. Jüngere Mitarbeiter erhalten hierbei häufig höhere Erhöhungsraten.

Die Entwicklung des Gehalts sollte grundsätzlich auf Grundlage von Vergangenheitswerten und bereits bekannten zukünftigen Entwicklungen abgeleitet werden und in Form eines pauschalen, jährlichen Trends für die Zukunft angesetzt werden.

Unterschiede in den Bewertungsvorschriften

HGB: Das deutsche Handelsgesetzbuch fordert eine Bewertung nach kaufmännischer Vorsicht. Das heißt, Unternehmen müssen den Gehaltstrend als zwingende Annahme für die Berechnung des Erfüllungsbetrags betrachten.
IFRS: Die internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 19) verlangen ebenfalls die Berücksichtigung realistischer Annahmen für die Gehaltsentwicklung. Die dortige Bewertung ist sehr detailliert und bezieht alle relevanten Faktoren ein, einschließlich der individuellen Laufbahnentwicklung der Mitarbeiter.
Steuerbilanz: Hier handhaben Unternehmen den Ansatz in Deutschland unterschiedlich. Nach dem Einkommensteuergesetz dürfen Unternehmen nur Gehaltssteigerungen berücksichtigen, die am Bilanzstichtag rechtlich bindend zugesagt wurden. Allgemeine, nicht vertraglich festgelegte Gehaltstrends können Unternehmen steuerlich nicht abziehen.

Fazit: Der Gehaltstrend ist ein zentraler Parameter in der Bilanzierung von Personalrückstellungen. Er ermöglicht eine realistische Darstellung der künftigen Verpflichtungen und sorgt für eine periodengerechte Aufwandsverteilung. Andernfalls wären die ausgewiesenen Rückstellungen zu niedrig, was die Bilanz und das Eigenkapital unzutreffend darstellen würde. Ist die Dynamik der Einflussgrößen in der Zusage schriftlich fixiert, gilt dies jedoch auch für die Bewertung in der Steuerbilanz.