Fluktuation

Wie ist die Fluktuation bei der Rückstellung anzusetzen?

Neben den biometrischen Ausscheidewahrscheinlichkeiten (Invalidität, Alter, Tod), die einen Versorgungsfall auslösen, kann bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung auch die Fluktuationswahrscheinlichkeit der Versorgungsberechtigten berücksichtigt werden. Somit kann zusätzlich die Annahme berücksichtigt werden, dass Versorgungsberechtigte durch Unternehmenswechsel das Unternehmen vor Erreichen des Pensionsalters verlassen und somit keinen oder nur einen geringeren Pensionsanspruch erwerben.

Die Fluktuationsrate kann aus Erfahrungswerten des versicherungsmathematischen Gutachters oder fundierten, unternehmensinternen Beobachtungen abgeleitet werden.