- 17. Mai 2024
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Wie ist die Fluktuation bei der Rückstellung anzusetzen?
Neben den biometrischen Ausscheidewahrscheinlichkeiten (Invalidität, Alter, Tod), die einen Versorgungsfall auslösen, kann bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung auch die Fluktuationswahrscheinlichkeit der Versorgungsberechtigten berücksichtigt werden. Somit kann zusätzlich die Annahme berücksichtigt werden, dass Versorgungsberechtigte durch Arbeitgeberwechsel das Unternehmen vor Erreichen des Pensionsalters verlassen und somit keinen oder nur einen geringeren (m/n-tel Anspruch) Pensionsanspruch erwerben.
Die Fluktuationsrate kann aus Erfahrungswerten des versicherungsmathematischen Gutachters oder individuellen, unternehmensinternen Beobachtungen abgeleitet werden.
Durch die Berücksichtigung der Fluktuation verringert sich im Allgemeinen die zu bildende handelsrechtliche Rückstellung.