Richttafeln

Eine Verbindlichkeitsrückstellung setzt voraus, dass ernsthaft mit einer Inanspruchnahme gerechnet werden muss. Aus diesem Grund sind bei der Bewertungen der betrieblichen Altersversorgung u.a. die Eintrittswahrscheinlichkeiten von biometrischen Ereignissen wie Tod und Invalidität zu berücksichtigen.

Eine der Herausforderungen besteht darin, solche Wahrscheinlichkeiten teils über die gesamte Lebensdauer eines Versorgungsberechtigten zu modellieren und adäquat in die Bewertung einzubeziehen. Hierfür geeignete biometrische Rechnungsgrundlagen werden in sog. Richttafeln zusammengefasst. Die Richttafeln müssen den Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung Rechnung tragen und sollten für unterschiedlichste Mitarbeiterbestände und Strukturen, ggf. sachgerecht modifiziert, anwendbar sein. Aktuelle Entwicklungen sowie neue statistische Erkenntnisse machen es erforderlich, die Angemessenheit der Tafeln regelmäßig zu überprüfen und an die geänderten Verhältnisse anzupassen. In der Versicherungsmathematik werden somit die Richttafeln benötigt um das unternehmerische Risiko zu kalkulieren.

In Deutschland stellen die, als allgemein anerkannt geltenden, Heubeck-Richttafeln nahezu ausschließlich die Grundlage sämtlicher Bewertungen in der betrieblichen Altersversorgung dar. Seit der Erstausgabe 1948 wurden die Tafeln mehrmals neu aufgelegt. Zuletzt sind am 20. Juni 2018 die Heubeck-Richttafeln 2018 G erschienen und haben die bisherigen Heubeck-Richttafeln 2005 G abgelöst.