- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Die Leistungszusage in der betrieblichen Altersversorgung
Die Leistungszusage ist die traditionellste und zugleich flexibelste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie definiert sich dadurch, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter verbindlich eine fest definierte Höhe der Versorgungsleistung zusagt. Diese Zusage erstreckt sich auf die klassischen Versorgungsfälle: Alter, Invalidität und Tod (Hinterbliebenenversorgung).
Im Zentrum dieser Zusage steht die Garantie eines bestimmten Versorgungsniveaus. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Leistung in der vereinbarten Höhe zu erbringen. Während eine Absicherung der Zusage über externe Kapitalmärkte nicht zwingend vorgeschrieben ist, muss die Finanzierung und damit die Erfüllbarkeit der Pensionszusage stets im Fokus stehen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Zusage einer monatlichen Rente in definierter Höhe (z.B. 400 Euro) ab Erreichen des festgelegten Rentenalters.
Was macht die Leistungszusage zum flexibelsten Modell?
Die Leistungszusage ermöglicht eine reichhaltige und individuelle Gestaltung der Versorgungsordnung. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber Modellen, die eher auf standardisierte Produkte zurückgreifen. Die Leistungszusage erlaubt es dem Arbeitgeber, komplexe interne Dynamiken abzubilden – etwa spezifische Karrierepfade, die Gehaltsentwicklung oder die Abhängigkeit von Unternehmensgewinnen.
Besonders bei den intern finanzierten Durchführungswegen wie der Direktzusage oder der Unterstützungskasse kann das Unternehmen die bAV-Regelungen nahezu frei gestalten und sie perfekt auf die eigene Strategie und Mitarbeiterstruktur abstimmen.
Worin liegt der zentrale Unterschied zur Beitragszusage?
Die hohe Gestaltungsfreiheit korrespondiert mit dem zentralen Unterschied zur Beitragszusage (inklusive der beitragsorientierten Leistungszusage). Bei einer Leistungszusage ist die Höhe der späteren Rente fest zugesagt. Damit trägt das Unternehmen das Hauptrisiko dafür, dass die zugesagte Leistung auch tatsächlich erbracht werden kann.
Im Gegensatz dazu ist bei einer Beitragszusage lediglich der jährliche Beitrag (Aufwand) fest zugesagt. Die endgültige Rente hängt hier allein von der Anzahl und der Verzinsung der Beiträge ab; das Risiko liegt nicht beim Arbeitgeber.
Die Leistungszusage ist in allen Durchführungswegen möglich. Bei den internen Lösungen führt sie zur Bildung von Pensionsrückstellungen in der Unternehmensbilanz, was die Bilanzstruktur beeinflusst. Die Leistungszusage bleibt weiterhin für den Arbeitnehmer aufgrund der zugesagten Sicherheit und für den Arbeitgeber aufgrund ihrer Gestaltungsfreiheit ein attraktives bAV-Modell.
