Eine Versorgungszusage ist die rechtliche Grundlage für die Begründung einer betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei Invalidität, Tod oder im Alter zahlen wird.
Hierbei kann sie Durchführung der betrieblichen Altersversorgung direkt (unmittelbar) durch den Arbeitgeber oder einen s.g. Versorgungsträger (Unterstützungskasse) erfolgen. Allerdings steht für die Erfüllung der zugesagten Leistungen stets der Arbeitgeber ein, auch dann, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.
Arten der Versorgungszusage.
Man unterscheidet im Wesentlichen drei unterschiedliche Arten: