Lexikon
Rententrend: Warum er in die Handelsbilanz muss, aber steuerlich verboten ist
- 1. September 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDer Rententrend ist eine essenzielle versicherungsmathematische Annahme, die Unternehmen nutzen, um die Dynamik zukünftiger Leistungszahlungen in ihrer Handelsbilanz korrekt abzubilden. Ziel ist es, den Erfüllungsbetrag einer Pensionsverpflichtung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen, indem man alle Steigerungen berücksichtigt, die nach dem eigentlichen Rentenbeginn eintreten. Dieser vorausschauende Ansatz sichert die finanzielle Vorsorge für die Rentner. Anwendung undRentnergesellschaft: Pensionsrisiken auslagern und Bilanz entlasten
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was ist eine Rentnergesellschaft? Eine Rentnergesellschaft ist eine eigens gegründete juristische Person (oft eine GmbH oder AG), deren Hauptzweck darin besteht, die Versorgungsverpflichtungen (insbesondere Pensionsverpflichtungen) eines Unternehmens zu übernehmen und zu verwalten. Sie dient der Risikotrennung und -auslagerung. Dies ist eines der Instrumente für die Gestaltung der Übertragung von Pensionszusagen. (siehe Anpassung von Pensionszusagen) ZieleRichttafeln
- 1. November 2023
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Eine Verbindlichkeitsrückstellung setzt voraus, dass ernsthaft mit einer Inanspruchnahme gerechnet werden muss. Aus diesem Grund sind bei der Bewertungen der betrieblichen Altersversorgung u.a. die Eintrittswahrscheinlichkeiten von biometrischen Ereignissen wie Tod und Invalidität zu berücksichtigen. Eine der Herausforderungen besteht darin, solche Wahrscheinlichkeiten teils über die gesamte Lebensdauer eines Versorgungsberechtigten zu modellieren und adäquat in die BewertungRückdeckungsversicherung – kurz erklärt
- 1. Februar 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Wie ist eine Rückdeckungsversicherung in der betrieblichen Altersversorgung? Eine Lebensversicherung, die ein Unternehmen auf das Leben eines Versorgungsberechtigten abschließt. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und ist berechtigt die Leistungen aus der Versicherung zu bekommen. D.h. insbesondere, dass der Arbeitnehmer oder ggf. dessen Hinterbliebene keinen direkten Rechtsanspruch auf die Leistungen aus der Versicherung haben. Bei einer Rückdeckungsversicherung
