Lexikon
Versorgungsaufgleich – kurz erklärt
- 6. September 2021
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareWelche bedeutet der Versorgungsausgleich in der Altersversorgung? Erwerben Eheleute während der Ehezeit Rentenansprüche (Altersversorgung, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,… ), so werden diese bei der Scheidung hälftig aufgeteilt. Dies findet im Rahmen des so genannten Versorgungsausgleichs statt. Die betriebliche Altersversorgung ist hier mit einzubeziehen. Zum 1. September 2009 wurde der Versorgungsausgleich durch das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) neu
Versorgungsfall
- 17. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was ist ein Versorgungsfall in der Altersversorgung? Die betriebliche Altersversorgung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es soll eine Rente (oder Kapital) ab dem Pensionsalter, bei Tod oder bei Invalidität gezahlt werden. Der Versorgungsfall ist der Zeitpunkt, ab nun diese vertraglich zugesagte Rentenzahlung erfolgt. Es muss sich demzufolge um eine Invaliden-, Alters- oder Hinterbliebenenrente
Versorgungsträger#
- 8. Juli 2021
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Welche Aufgabe hat der Versorgungsträger in der Altersversorgung? Der Versorgungsträger in der betrieblichen Altersversorgung ist verantwortlich für die Abwicklung/Verwaltung der Verpflichtung. Die Altersversogung wird zwischen Mitarbeiter*innen und Arbeitgeber vertraglich vereinbart. Der Versorgungsträger ist für die Abwicklung verantwortlich. Somit ist der Versorgungsträger abhängig vom gewählten Durchführungsweg. (Durchführungsweg --> Versorgungsträger): Direktzusagen/Pensionszusagen --> Arbeitger Unterstützungskassen --> Verwalter derWartezeiten bei Pensionszusagen
- 1. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Was sind Wartezeiten in der betrieblichen Altersversorgung? Wartezeiten werden oft in Pensionszusagen vereinbart. Wird eine Mindestanzahl von Betriebsjahren oder ein Mindestalter als vertragliche Voraussetzung für die Zahlung von Versorgungsleistungen aus der Pensionszusage vereinbart, so bezeichnet man dies als Wartezeit. Tritt ein Versorgungsfall vor Ablauf der Wartezeit ein, so wirkt sich die Wartezeit als leistungssauschließend aus.