- 17. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Wie ist die Mitbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung geregelt?
Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung zählt zu den freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers. Ein Betriebsrat hat deshalb diesbezüglich ein Mitspracherecht, aber nicht in vollem Umfang.
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind in §§ 87 und 88 BetrVG geregelt. Man unterscheidet zwischen den mitbestimmungsfreien Entscheidungen des Arbeitgebers und den erzwingbaren Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates.
Die Mitbestimmungsrechte gelten für alle Durchführungswege und nur dann, vom Betriebsrat vertretene Arbeitnehmer begünstigt werden.