- 1. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: gbg_glaser
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Was wird unter der Klarheit der Pensionszusage verstanden?
Die Zusage muss klar und eindeutig formuliert sein. Unklarheiten gehen zu Lasten des Zusagenden, also des Unternehmens (vgl. hierzu bereits BFH 11.10.1955 – I 47/55).
Um in der Steuerbilanz Rückstellungen bilden zu können, ist die Zusage schriftlich zu erteilen. Dies dient der Beweissicherung des Leistungsumfangs.
Bestandteile der Zusage: Zeitpunkt der Zusageerteilung (Unterschrift), Art, Form, Voraussetzung und Höhe der in Aussicht gestellten Vorsorgungsleistungen (BMF-Schreiben vom 26.11.1990 und BMF-Schreiben vom 28.08.2001).