- 17. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was regelt die individuellen Methode in der Altersversorgung?
Sofern in einer Pensionszusage eine Hinterbliebenenrente zugesagt worden ist, muss diese bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung berücksichtigt werden.
Werden bei der Regelung der Hinterbliebenenversorgung in der Pensionszusage Name und Geburtsdatum genannt, so ist bei der Bewertung die individuelle Methode anzuwenden. Dabei wird das tatsächliche Alter und Geschlecht der/s Hinterbliebenen bei der Ermittlung der Rückstellungshöhe berücksichtigt. Durch Tod oder Scheidung erlischt diese Hinterbliebenenversorgung, da sie individuell zugesagt wurde und nicht pauschal. Dies ist bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen.
Bei Wiederverheiratung muss die Zusage angepasst werden, sofern eine erneute Hinterbliebenenversorgung gewünscht ist.