Direktzusage: Interne Finanzierung, Pensionsrückstellungen und Steuervorteile

Die Direktzusage – oft auch Pensionszusage genannt – stellt eine unmittelbare Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar. Bei diesem Durchführungsweg vereinbart der Arbeitgeber die Altersversorgung direkt mit dem Arbeitnehmer, ohne einen externen Versorgungsträger wie eine Versicherung einzuschalten.

Wie wird die Direktzusage finanziert?

Interne Finanzierung und Risikotragung

Die Direktzusage zählt zu den intern finanzierten Arten der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber sammelt die Finanzierungsmittel intern im Unternehmen an. Zudem übernimmt er die gesamte Verwaltung sowie die spätere Auszahlung der Versorgungsleistungen selbst. Somit ist er auch Versorgungsträger.
Im Gegensatz zu versicherungsförmigen Durchführungsarten trägt der Arbeitgeber folglich das gesamte Kapitalmarktrisiko und das Langlebigkeitsrisiko. Andererseits stehen ihm die Finanzierungsmittel, die für die Zahlung der Betriebsrenten benötigt werden, für interne Investitionen zur Verfügung. Der Arbeitnehmer kann jedoch im Rahmen einer Entgeltumwandlung an der Finanzierung der Versorgung beteiligt werden.

Bilanzierung der Direktzusage, Steuervorteile und Absicherung

Steuerliche Vorteile: Die Direktzusage hat auf Unternehmensebene die Bildung von Pensionsrückstellungen zur Folge. Diese mindern als Betriebsausgaben den steuerlichen Gewinn des Unternehmens, sodass die Dotierung praktisch steuerneutral wirkt.
Bilanzierungspflicht: Weil die vereinbarte Pensionszusage eine ungewisse Verbindlichkeit für das Unternehmen darstellt, muss der Arbeitgeber die notwendigen Finanzmittel zur Erfüllung dieser Verpflichtung in der Bilanz ausweisen. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liefert hierfür die entsprechenden Werte für die Handels- und Steuerbilanz, sowie die sonstigen für die Bilanzierung notwendigen Daten.
Insolvenzschutz (PSVaG): Zur Sicherung der Altersversorgungsansprüche der Mitarbeiter gegen Insolvenz des Arbeitgebers, müssen die Ansprüche zwingend über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgesichert werden.

Wann sind die Ansprüche unverfallbar?

Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, behält er seine erworbenen Ansprüche (Unverfallbarkeit). Dabei gelten klare Regeln: Ansprüche aus Entgeltumwandlung werden sofort gesetzlich unverfallbar. Vom Arbeitgeber finanzierte Ansprüche sind unverfallbar, sobald die Zusage drei Jahre bestanden hat und der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre erreicht.

Welche Verbreitung und Bedeutung hat die Direktzusage in Deutschland?

Die Direktzusage stellt in Deutschland den bedeutendsten Durchführungsweg der bAV dar, wenn man die Gesamthöhe der Deckungsmittel betrachtet. Auf sie entfallen mit 46,2 Prozent (Stand 2023) fast die Hälfte des gesamten bAV-Kapitals in der Privatwirtschaft, wobei das Volumen 336,1 Milliarden Euro erreicht. Typischerweise nutzen vor allem große Unternehmen diesen Weg für Pensionszusagen an leitende Angestellte und Führungskräfte. Entsprechend besaßen im Jahr 2023 annähernd 8,2 Millionen Arbeitnehmer eine Anwartschaft oder erhielten bereits eine Betriebsrente aus einer Direktzusage.