Was regelt das Bezugsrecht in der Direktversicherung? Klarheit und Sicherheit
Das Bezugsrecht in der Direktversicherung bestimmt abschließend, wer die Versicherungsleistungen im Versorgungsfall (Alter, Invalidität oder Tod) erhält und wer über die Ansprüche verfügen darf. Somit schützt es die Ansprüche des Arbeitnehmers in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wirksam.
Warum sind die verschiedenen Formen des Bezugsrechts wichtig?
Die Wahl der Form (widerruflich oder unwiderruflich) bestimmt, wann die Ansprüche des Arbeitnehmers geschützt sind und ob die Versicherung ihren Status als bAV und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile behält.
Widerrufliches Bezugsrecht
Der Arbeitgeber kann dieses Recht jederzeit ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ändern oder widerrufen. Allerdings verliert die Versicherung bei einem Widerruf ihren Status als bAV, weshalb Arbeitgeber diese Form in der Praxis weitgehend meiden, da sie steuerliche Nachteile mit sich bringt.
Unwiderrufliches Bezugsrecht
Der Arbeitgeber darf das Bezugsrecht nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers widerrufen. Diese Form bietet die höchste Sicherheit:
- Pflicht bei Entgeltumwandlung: Finanziert der Arbeitnehmer den Vertrag durch Entgeltumwandlung, muss der Arbeitgeber das unwiderrufliche Bezugsrecht sofort und ohne Vorbehalt einräumen (§ 1b Abs. 5 Satz 2 BetrAVG).
Unwiderrufliches Bezugsrecht unter Vorbehalt (Regelfall bei Arbeitgeberfinanzierung)
Diese Form finden Arbeitgeber primär bei arbeitgeberfinanzierten Direktversicherungen:
- Koppelung: Der Arbeitgeber knüpft die Unwiderruflichkeit dabei an die gesetzliche Unverfallbarkeit der Versorgungszusage nach § 1b BetrAVG
- Widerrufszeitraum: Der Arbeitgeber darf das Bezugsrecht solange widerrufen, bis die gesetzliche Unverfallbarkeit eintritt.
Die Unverfallbarkeitsfristen:
Damit die Unverfallbarkeit eintritt, muss der Arbeitnehmer bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen beide Kriterien gleichzeitig erfüllen:
- Der Arbeitnehmer erreicht das 21. Lebensjahr, und
- Die Versorgungszusage besteht mindestens 3 Jahre.
Sobald der Arbeitnehmer diese beiden Voraussetzungen erfüllt, entfällt der Vorbehalt automatisch und das Bezugsrecht wird endgültig unwiderruflich.
Zusammenfassend sichert das Bezugsrecht die Ansprüche des Arbeitnehmers wirksam ab, indem es die Verfügungsrechte klar definiert.
