Direktversicherung: Die betriebliche Altersversorgung und seine Bilanzvorteile

Die Direktversicherung stellt einen der fünf gängigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar. Es handelt sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber nutzt, um für seine Mitarbeiter bei einem externen Versicherungsunternehmen Vorsorge abzuschließen.

Direktversicherung: Rollen, Haftung und Insolvenzschutz

Der Arbeitgeber fungiert als Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person und der Bezugsberechtigte. Folglich erhält der Arbeitnehmer einen direkten Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen gegen den Versicherer.

Einstandspflicht: Obwohl die Durchführung extern erfolgt, haftet der Arbeitgeber subsidiär für die Erfüllung der zugesagten Leistungen. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss für die Pensionszusage einstehen, falls der Versicherer die Leistung nicht erbringt.

Insolvenzschutz: Weil der Anspruch direkt gegen den Versicherer besteht, gehört die Direktversicherung nicht zum Betriebsvermögen des Arbeitgebers. Daher benötigt sie keine Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).

Finanzierung, Förderung und Unverfallbarkeit

Man unterscheidet die arbeitgeberfinanzierte Zusage von der Finanzierung über Entgeltumwandlung, bei der der Arbeitnehmer die Beiträge aus seinem Bruttoeinkommen speist.

Zuschusspflicht und Förderung: Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent der umgewandelten Beiträge als Zuschuss leisten, denn er spart Sozialversicherungsbeiträge. In der Ansparphase bleiben die Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sozialversicherungsfrei und bis zu 8 Prozent steuerfrei.

Unverfallbarkeit: Scheidet der Arbeitnehmer aus, bleiben seine Ansprüche erhalten. Insbesondere werden durch Entgeltumwandlung finanzierte Ansprüche sofort gesetzlich unverfallbar, wodurch der Schutz bei Arbeitgeberwechsel sichergestellt ist.

Administration, Auszahlung und Verbreitung

Die Direktversicherung bietet einen administrativen Vorteil: Arbeitgeber vermeiden die Bilanzierung von Rückstellungen in ihrer Handelsbilanz und erfassen lediglich die Beiträge in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Nachgelagerte Belastung: Im Versorgungsfall kann der Arbeitnehmer zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung (Kapitalwahlrecht) wählen. Allerdings führt die steuer- und sozialabgabenfreie Einzahlung zu einer nachgelagerten Belastung durch die Besteuerung sowie die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Verbreitung: Die Direktversicherung zählt zu den populärsten bAV-Durchführungswegen, wobei sie besonders in kleinen und mittleren Betrieben beliebt ist. Mit rund 8,8 Millionen Verträgen (Stand 2024) erreicht sie die höchste Zahl an Einzelverträgen in der bAV.