Gesellschafterbeschluss in der Altersversorgung: Warum dieser wichtig ist

Der Gesellschafterbeschluss spielt in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine entscheidende Rolle, weil er die zivilrechtliche Wirksamkeit sowie die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sichert.

Die Notwendigkeit

Der Gesellschafterbeschluss ist aus zwei Hauptgründen unerlässlich:

Zivilrechtliche Wirksamkeit und Zuständigkeit

Die Erteilung oder Änderung einer Pensionszusage betrifft eine grundlegende Angelegenheit des Anstellungsverhältnisses. Deshalb legt der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass die Gesellschafterversammlung hierfür zuständig ist, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag oder das Gesetz bestimmen etwas anderes (BGH 25.03.1991).
Ohne diesen Beschluss wäre die Zusage zivilrechtlich schwebend unwirksam. Man benötigt den Beschluss also, um die Gesellschaft wirksam zu verpflichten.

Steuerliche Anerkennung und vGA-Vermeidung

Aus steuerlicher Sicht dient der Beschluss der Abwehr einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA).
Fehlt der Gesellschafterbeschluss, erkennt das Finanzamt die Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz regelmäßig nicht an. Stattdessen wertet es die Zusage als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, was zu einer vGA führt. Folglich entfällt der steuerliche Abzug der Rückstellung.

Pflicht zum Gesellschafterbeschluss

Die Pflicht zum Gesellschafterbeschluss gilt nicht nur für die ursprüngliche Zusage, sondern auch für flankierende Maßnahmen, die die Gesellschaft binden:

  • Änderungen: Jede substanzielle Änderung der Pensionszusage benötigt einen neuen Beschluss.
  • Sicherheiten: Man benötigt den Beschluss ebenfalls für die Wirksamkeit der Verpfändung von Rückdeckungsversicherungen zugunsten des GGF (OLG-Düsseldorf 23.04.2009). Denn ohne Beschluss wäre auch diese Verpfändung unwirksam, was die Insolvenzsicherung der Zusage gefährdet.

Zusammenfassend: Der Gesellschafterbeschluss bildet das formale Fundament, das die Zusage überhaupt erst in den betrieblichen Bereich hebt und die steuerliche Anerkennung ermöglicht.