Was ist eine gehaltsabhängige Pensionszusage?
Die gehaltsabhängige Pensionszusage stellt eine der komplexesten, aber auch attraktivsten Formen der Leistungszusage dar, da sich die Höhe der späteren Betriebsrente unmittelbar aus dem aktuellen Gehalt oder der gesamten Gehaltsentwicklung eines Mitarbeiters ergibt. Diese Leistung bemisst sich oft als ein fester Prozentsatz, der zusätzlich an die Anzahl der Dienstjahre geknüpft ist. Auch modernere Modelle wie sogenannte Bausteinsysteme, bei denen die Gehaltsgröße Rentenbausteine für jedes Dienstjahr auslöst, fallen in diese Kategorie der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Welche Bilanzierungsfolgen hat die Gehaltsabhängigkeit?
Die Kopplung der Versorgungsleistung an das Gehalt hat unmittelbare Konsequenzen für die versicherungsmathematische Bewertung, da das Unternehmen das aktuelle Gehalt zu jedem Bilanzstichtag abfragen muss, um die Pensionsverpflichtung korrekt zu berechnen.
Bewertung in der Steuerbilanz
Für die steuerliche Bewertung ( EStG) bildet dieses aktuelle Gehalt die Grundlage der Rückstellungsermittlung. Wenn die Zusage eine schriftlich fixierte Dynamik vorsieht – beispielsweise eine feste jährliche Gehaltssteigerung –, berücksichtigt das Unternehmen diese auch in der Steuerbilanz.
Bewertung in der Handelsbilanz
Die handelsrechtliche Bewertung ( HGB) hingegen verfolgt das Ziel, den möglichen Auszahlungsbetrag bereits heute realistisch abzubilden. Deshalb muss hier zusätzlich ein Anwartschaftstrend (eine Annahme über die fiktive Gehaltsentwicklung) sowie der Rententrend (eine Prognose für die Anpassung laufender Renten) in die Berechnung einfließen.
Welche langfristigen Pflichten ergeben sich für den Arbeitgeber?
Die Gehaltsabhängigkeit bindet den Arbeitgeber über die aktive Arbeitszeit hinaus und bringt langfristige finanzielle und administrative Verpflichtungen mit sich.
Besteht eine Anpassungspflicht für laufende Renten?
Das Gesetz (§16 BetrAVG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber alle drei Jahre die Anpassung der laufenden Betriebsrenten prüfen muss. Er ist verpflichtet, sie an die Inflation oder die Lohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer anzupassen. Für gehaltsabhängige Zusagen kann das Unternehmen diese Pflicht nicht vertraglich ausschließen und trägt somit ein dauerhaftes Kostenrisiko.
Ist die Zusage gegen Insolvenz gesichert?
Die gesetzliche Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) schützt die Ansprüche der Mitarbeiter. Die Gehaltsdynamik des ursprünglichen Versorgungsversprechens ist ein zentraler Faktor bei der Berechnung der abzusichernden Verpflichtung.
Wie hoch ist der administrative Aufwand?
Die Notwendigkeit, ständig das aktuelle Gehalt neu abzufragen und langfristige Gehaltsprognosen (Anwartschaftstrends) zu erstellen, macht die Verwaltung der gehaltsabhängigen Zusage administrativer und komplexer als bei beitragsorientierten Modellen.
Für Mitarbeiter ist eine gehaltsabhängige Pensionszusage attraktiv, weil sie Lohn- und Inflationsschutz bietet. Unternehmen tragen dabei jedoch ein erhöhtes Bilanzrisiko sowie eine hohe Verwaltungskomplexität.
