- 18. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was ist eine Unterstützungskasse in der betrieblichen Altersversorgung?
Die Unterstützungskasse kann in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung geführt werden.
Der Arbeitgeber kann über diese rechtsfähige Einrichtung die Altersversorgung für sich und seine Mitarbeiter abwickeln. Die Unterstützungskasse unterliegt den einkommensteuerlichen Vorschriften des § 4d EStG und stellt eine soziale Einrichtung im Sinne des körperschaftssteuerlichen Regelungen dar. Sie darf auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewähren. Somit bleibt die gesetzliche Einstandspflicht des Arbeitgebers bestehen, falls die UK nicht über genügend Mittel verfügt.
Für die Unterstützungskasse ist ein pauschaliertes Finanzierungsverfahren gesetzlich geregelt. Einzelne Leistungen können jedoch auch mit Hilfe einer Rückdeckungsversicherung abgesichert werden. Für diese Leistungsteile gilt die Unterstützungskasse als kongruent ausfinanziert.
Arbeitnehmerbeiträge sind ausgeschlossen, jedoch kann der Arbeitnehmer sich im Rahmen von Entgeltumwandlung an der Versorgung beteiligen.