Funktionsweise und Finanzierungsmodelle der Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse (U-Kasse) stellt einen hochflexiblen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung (§ 1b Abs. 4 BetrAVG), weshalb der Arbeitgeber sie als eigenständige juristische Person (z.B. als eingetragenen Verein (e.V.) oder in Form der GmbH) gründen muss. Diese rechtliche Trennung schafft die wichtige Bilanzneutralität für das Trägerunternehmen (also für den Arbeitgeber).
Der Arbeitgeber bleibt ungeachtet der Auslagerung stets in der Pflicht, denn er haftet über die Subsidiärhaftung für die Erfüllung der Pensionszusage/Versorgungszusage. Daher sichert der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV aG) die Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz.
Leistungsgestaltung und steuerliche Vorteile
Die Pensionszusage des Arbeitgebers ist die Grundlage für die Erstellung des Leistungsplans für die Unterstützungskasse. Somit bildet der Leistungsplan das zentrale Steuerungsinstrument, weil er die Pensionszusage bedarfsgerecht in die Norm der Unterstützungskasse übersetzt. Hier legt die Kasse (also im Auftrag des Arbeitgebers) die Art der Leistung (Rente oder Kapital) und die Risikoabsicherung fest. Außerdem muss der Leistungsplan auch die Pflicht zur Rentenanpassung regeln. Gerade die unbegrenzte Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase macht die U-Kasse ideal für Besserverdiener, obwohl die Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung auf 4 % der BBG begrenzt bleibt. Die steuerlichen Vorgaben finden sich in § 4a EStG.
Die zwei Finanzierungswege der Unterstützungskasse
- Die Unterstützungskasse bietet zwei Modelle, die unterschiedliche Bedürfnisse abdecken:
Pauschaldotierte U-Kasse (pUK): Bei diesem Modell ist die Finanzierung während der Aktiv-Phase eingeschränkt möglich. Die Zuwendungen des Trägerunternehmnes (Arbeitgeber) kann die Unterstützungskasse zur Kapitalanlage verwenden oder dem Trägerunternehmen als Darlehn gewähren. Somit bleibt die Liquidität im Unternehmen gebunden (Innenfinanzierung). Das Unternehmen trägt jedoch weiterhin das volle Anlagerisiko und das Langlebigkeitsrisiko für die im Leistungsplan definieren Versorgungsleistungen. - Kongruent Rückgedeckte U-Kasse (rUK): Dagegen fließen bei diesem Modell die Zuwendungen des Trägerunternehmens an eine Rückdeckungsversicherung ab. Diese Vorgehensweise verlagert somit das Haftungsrisiko teilweise auf das Versicherungsunternehmen. Im Unterschied zur pauschaldotierten U-Kasse kann hier eine bessere Ausfinanzierung in der Aktiv-Phase erreicht werden.
Wichtig: Die U-Kasse hat einen Anspruch auf die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Also nicht der Arbeitgeber oder der Leistungsberechtigte (Mitarbeiter).
Finale Besteuerung
Abschließend unterliegen die Auszahlungen im Ruhestand der nachgelagerten Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Dabei mindert der Versorgungsfreibetrag die tatsächliche Steuerlast.
Service der GBG-Consulting
Unabhängig davon, ob die Unterstützungskasse als pauschaldotierte oder rückgedeckte Unterstützungskasse gestaltet ist, muss die Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung aus arbeitsrechtlicher und vor allem aus steuerlicher Sicht fachgerecht verwaltet und organisiert sein. Diesen Service stellen wir für Sie bereit oder unterstützen Sie bei diesen Aufgaben. Schauen Sie hierzu unter Betreuung von Unterstützungskassen
