Lexikon
Übertragung von betrieblichen Versorgungsansprüchen (Portabilität)
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDie Übertragung von Versorgungsansprüchen – oft als Portabilität bezeichnet – ist grundsätzlich möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen und in den gesetzlich geregelten Ausnahmen des § 4 BetrAVG (Betriebsrentengesetz). Ziel der Portabilität ist es, dass Arbeitnehmer ihre Versorgung trotz mehrmaligem Arbeitgeberwechsel möglichst bei einem Arbeitgeber oder dessen Versorgungsträger konzentrieren können. Allerdings sind die Übertragung vonÜberversorgung in der bAV: Angemessenheit von Pensionszusagen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Überversorgung in der Betrieblichen Altersversorgung (bAV) Der Begriff Überversorgung beschreibt den Zustand, bei dem die insgesamt zugesagte Altersversorgung die Höhe des Aktivlohns deutlich übersteigt. Als Grenze gilt hier jedoch bereits die 75% Marke. Das Prinzip der Versorgungszusage Die betriebliche Altersversorgung dient der Absicherung im Alter und soll das bisherige Lohnniveau sichern. Die Rechtsprechung besagt, dassUnschädlicher Vorbehalt
- 1. Februar 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was bedeutet der unschädliche Vorbehalt in der Altersversorgung? Gemäß R 6a EStR liegt ein unschädlicher Vorbehalt i. S. d. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG vor, wenn der Arbeitgeber den Widerruf der Pensionszusage bei geänderten Verhältnissen nur nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), d.h. unter verständiger Abwägung der berechtigten Interessen des Pensionsberechtigten einerseits und
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB
- 1. Februar 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Was ist der Unterschiedsbetrag nach § 253 abs 6 HGB bei der Bilanzierung? Im Anhang zur Bilanz ist im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
Unterstützungskasse – kurz erklärt
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Funktionsweise und Finanzierungsmodelle der Unterstützungskasse Die Unterstützungskasse (U-Kasse) stellt einen hochflexiblen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung (§ 1b Abs. 4 BetrAVG), weshalb der Arbeitgeber sie als eigenständige juristische Person (z.B. als eingetragenen Verein (e.V.) oder in Form der GmbH) gründen muss. Diese rechtliche Trennung schafft die wichtige Bilanzneutralität für
