Deckungskapitalverfahren

Das Deckungskapitalverfahren wird in der Veröffentlichung der DAV „Aktuarielle Umsetzung des IDW Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.021 zur handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ beschrieben. Als Messgröße für die Finanzierungs- und Erdienungskongruenz wird anhand des Deckungskapitals der tatsächliche Aktivwert der Rückdeckungsversicherung umgewichtet. Alternativ zum Deckungskapitalverfahren kann auch das Erfüllungsbetragsverfahren angewendet werden.

Hier steht (sinngemäß) wie folgt:
Beim so genannten Deckungskapitalverfahren wird als Maß für die Finanzierungs- und Erdienenskongruenz einer rückgedeckten Pensionszusage (im Folgenden PZ) zur vorhandenen RDV der Quotient gebildet aus

  • einer versicherungsmathematischen Schätzung des „Aktivwerts“ des erdienten Teils der Pensionszusage (im Folgenden AW(PZ)) und
  • dem Aktivwert der RDV (im Folgenden AW(RDV)).

AW(PZ) simuliert unter den Rechnungsgrundlagen der tatsächlich vorhandenen Rückdeckungsversicherung den Aktivwert einer fiktiven Rückdeckungsversicherung, welche als ausfinanzierte Leistungen genau die erdienten Leistungen der rückgedeckten Pensionszusage erbringen würde.
Neben einer Bewertung mit den gleichen Rechnungsgrundlagen wie bei der Ermittlung von AW(RDV) ist im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung bei der versicherungsmathematischen Ermittlung von AW(PZ) die folgende faktorielle Vorgehensweise ausreichend genau:

  • Ausgehend von dem nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ermittelten notwendigen Erfüllungsbetrag der Pensionszusage (im Folgenden nEB(PZ)) wird anhand vorliegender Zinssensitivitäten oder anhand exakter Verwendung eines Zinses dieser nEB(PZ) auf einen jährlichen Abzinsungssatz in Höhe der durchschnittlichen jährlichen Gesamtverzinsungserwartung (im Folgenden GVE) der RDV angepasst; im Folgenden mit nEB(PZ, GVE) bezeichnet. Dabei kann es Fälle geben, bei denen der (hohe) Rechnungszins des Tarifs maßgeblich für die langfristige Zinserwartung ist.
  • Anschließend erfolgt eine Umschätzung der biometrischen Rechnungsgrundlagen anhand der im Anhang zu diesem DAV-Ergebnisbericht aufgeführten passenden Biometriefaktoren (im Folgenden pBiofaktor) in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht des Versorgungsberechtigten sowie zu Grunde liegender Sterbetafel der RDV und ggf. Dauer einer etwaigen vereinbarten (Rest-)Rentengarantiezeit der PZ (im Folgenden RGZ); d.h.:
    AW(PZ) = pBiofaktor(Sterbetafel der RDV, Alter, Geschlecht, RGZ) * nEB(PZ, GVE)
  • Weitere Details zu pBiofaktor sind im Anhang zu dieser Veröffentlichung beschrieben.

Bei der Schätzung von AW(PZ) sind folgende Modifikationen für nEB(PZ) zulässig:

  • nEB(PZ)
    kann auch als Teilwert der erreichbaren Leistungen der PZ mit im Anschluss entsprechend modifiziertem Zins angesetzt werden. Denn bei RDV gegen laufenden Beitrag entspricht AW(RDV) näherungsweise dem prospektiven Deckungskapital als Barwert der zukünftigen Leistungen abzüglich des Barwertes der künftigen Beiträge und versicherungsmathematisch insofern also einem nach der Teilwertmethode geschätzten Wert von AW(PZ).
  • Im Rahmen des Anwartschaftsbarwertverfahrens können näherungsweise sowohl die handelsrechtlich erdienten Ansprüche („degressive m/n-tel Anwartschaft“) als auch die arbeitsrechtlich erreichten Ansprüche angesetzt

Aufgrund der näherungsweisen gleichen Metrik im Aktivwert der tatsächlichen RDV und im geschätzten Aktivwert der PZ kann unabhängig vom Vorliegen einer Unterversicherung oder Überversicherung der mathematische Zusammenhang in Formeln – vor Saldierung mit ggf. vorhandenem Deckungsvermögen – wie folgt dargestellt werden:

Bei Wahl des Aktivprimats

  • wird AW(RDV) aktiviert.
  • Als Pensionsrückstellung wird angesetzt:
    AW(RDV) * min(AW(PZ) / AW(RDV);1) [kongruenter Teil]
    + nEB(PZ) * (1 – min(AW(RDV) / AW(PZ);1)) [inkongruenter Teil]

Unter dem Passivprimat

  • wird nEB(PZ) zurückgestellt.
  • Als Anspruch aus der RDV wird aktiviert:
    nEB(PZ) * min(AW(RDV) / AW(PZ);1) [kongruenter Teil]
    + AW(RDV) * (1 – min(AW(PZ) / AW(RDV);1)) [inkongruenter Teil]