Lexikon
Wartezeiten in der bAV: Risikobegrenzung bei vorzeitigen Leistungsfällen
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareWartezeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) definieren vertraglich festgelegte Fristen, die ein Mitarbeiter erfüllen muss, damit die Pensionszusage leistungsverpflichtend wird. Sie bieten dem Arbeitgeber eine wichtige Risikobegrenzung, denn sie schützen das Unternehmen aktiv vor finanziellen Risiken aus vorzeitigen Leistungsfällen. Falls Wartezeiten vereinbart werden, wird dies in der Pensionszusage oder der Versorgungsordnung geregelt. Definition der Wartezeiten
