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Leistungszusage (Pensionszusage): Maximale Gestaltungsfreiheit für Ihre Versorgungsordnung
- 1. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Franz Burtscheidt
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Keine KommentareDie Leistungszusage in der betrieblichen Altersversorgung Die Leistungszusage ist die traditionellste und zugleich flexibelste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie definiert sich dadurch, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter verbindlich eine fest definierte Höhe der Versorgungsleistung zusagt. Diese Zusage erstreckt sich auf die klassischen Versorgungsfälle: Alter, Invalidität und Tod (Hinterbliebenenversorgung). Im Zentrum dieser Zusage steht die
