#Digitaler-Rechnungsversand

Aufgrund des Gesetzes zur Förderung des E-Government vom 30.05.2016 in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung (ERechV) gelten ab dem 01.01.2027 neue Regeln bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen.
Deshalb sind wir ab dem 01.01.2027 gesetzlich dazu verpflichtet, aber bereits heute in der Lage, Ihnen Rechnungen in elektronischer Form zu stellen. Dazu verwenden wir das in Deutschland führende sogenannte ZUGFeRD-Format (Akronym für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland).

Sie erhalten die E-Rechnung als PDF-Dokument, das sich äußerlich kaum von den bisherigen Rechnungen unterscheidet. In diesem Dokument sind die Rechnungsdaten zusätzlich eingebettet, so dass diese auch elektronisch ausgelesen werden können. Die Zustellung dieser E-Rechnung ist nur in elektronischer Form zulässig. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns eine E-Mail-Adresse zu nennen, an die wir die E-Rechnung künftig senden dürfen.

Zusellungsmodalitäten für die Gutachten und die Rechnung:

  • Gutachten werden bereits elektronisch versendet
    • Die E-Rechnung wird künftig als gesonderte Datei an die bekannte E-Mail-Adresse gesendet.
    • Abweichungswunsch: Wenn die Rechnung an eine andere E-Mail-Adresse gesendet werden soll, teilen Sie uns diese bitte mit.
  • Gutachten werden bisher postalisch versendet
    • Es wird eine E-Mail-Adresse für den Rechnungsversandt benötigt.
    • Gutachten-Versandt: Die Gutachten erhalten Sie weiterhin per Post
    • Optionale Umstellung: Wenn Sie sich entscheiden, künftig auch die Gutachten per E-Mail zu erhalten, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit.
    • Übergangsregelung: Es besteht die Möglichkeit, dass die Rechnung bis Ende 2026 weiterhin postalisch zugestellt wird. Falls Sie dies wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit.