Online-Fragebogen

Willkommen beim Online-Fragebogen der GBG-Consulting zur Erstellung von Pensionsgutachten.

Der Online-Fragebogen dient zur vollständigen Erfassung aller bewertungsrelevanten Sachverhalte.
Bitte teilen Sie uns über die nachfolgenden Formulare mit, ob sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag Veränderungen ergeben haben.

Hierfür bieten wir Ihnen zwei Formulare an (siehe unten):

  • Formular 1:
    Falls sich Veränderungen im Vergleich zum Vorjahresstichtag ergeben haben, so verwenden Sie bitte das Formular 1.
    • Veränderungen könnten sein:
      • Das ruhegeldfähige Gehalt hat sich verändert.
      • Die gezahlte Rentenleistung hat sich verändert.
      • Der Anwartschafts- oder Rententrend für die handelsbilanzielle Bewertung soll geändert werden.
      • Es gibt vertragliche Veränderungen oder Ergänzungen der bisherigen Pensionszusage.
      • Es fand ein Versorgungsausgleich statt.
      • Das Bewertungsverfahren für die handelsbilanzielle Bewertung soll geändert werden.
      • Es gibt neue / weitere Personen mit einer Pensionszusage.
      • Die Lieferadresse für die Gutachten und die Rechnung soll geändert werden
  • Formular 2:
    Falls es keine Veränderungen im Vergleich zur letzten Bewertung gab, so verwenden Sie bitte das Formular 2.

Ergänzende Dienstleistungen

Wie wirkt sich die Kehrtwende der handelsrechtlichen Rechnungszinssätze auf die Pensionsrückstellung aus

Sie erhalten Informationen zur Prognostizierten Entwicklung der Rechnungszinssätze für die kommenden Bilanzstichtage. Als Planungshilfe bieten wir Ihnen zusätzlich zu Ihren Stichtagswerten eine Prognose für den nachfolgenden Stichtag an.

Hohe Inflation – was bedeutet das für die handelsbilanzielle Bewertung?

Wir informieren über die Wirkung der gestiegenen Inflation auf gesetzliche oder vertragliche Regelungen zur Anpassungsprüfungspflicht von laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Ggf. wäre eine Anpassung des Rententrends zu erwägen. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen als Entscheidungshilfe eine Alternativbewertung an.

Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Fragebogens

Bitte beachten Sie:
Die Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder und müssen deshalb ausgefüllt werden.

Bei einigen Begriffen haben wir Hilfetexte hinterlegt. Sie erkennen diese an dem vorangestellten „#“ Zeichen.

Von uns benötigte Unterlagen, die innerhalb des Formulars angefordert werden, können Sie im Formular hochladen oder uns per E-Mail serviceteam@gbg-consulting.de zusenden. Bitte geben Sie im Betreff Ihre Kundennummer an.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser GBG-Serviceteam.

Vielen Dank.

    Schritt 1

    Vielen Dank, dass Sie sich für den Online-Fragebogen entschieden haben.
    Sie sind Online-Kunde der GBG-Consulting für betriebliche Altersversorgung GmbH.
    Sie haben uns noch keinen Daueraufrag erteilt.
    Ein Dauerauftrag von Ihnen liegt uns vor.
    1. Fragen zu Ihren Kontaktdaten

























     

    Schritt 2

    2. Fragen zu den allgemeinen Bewertungsparametern



     

     





     

     



     

     





     

     

    Schritt 3

    3. Fragen zu neuen Pensionszusagen




    Wählen Sie eine oder mehrere Dateien aus
    Max. gesamte Dateigröße: 10 MB
    Erlaubte Dateien: JPG, PNG, PDF, DOC

     

     



     

     






     

     

    Schritt 4

    4. Fragen zu bestehenden Pensionszusagen




    Wählen Sie eine oder mehrere Dateien aus
    Max. gesamte Dateigröße: 10 MB
    Erlaubte Dateien: JPG, PNG, PDF, DOC

     

     



     






     

     




     

     




    Wählen Sie eine oder mehrere Dateien aus
    Max. gesamte Dateigröße: 10 MB
    Erlaubte Dateien: JPG, PNG, PDF, DOC

     

     



     

     






     

     




     

     


     

     


     

     








     

     



     

     




     

     







     

     

    Die Tabelle bitte ausfüllen.

    Tabelle ausgefüllt hier hochladen oder

    mit separater E-Mail unter Angabe Ihrer Kundennummer an uns senden.


    Max. gesamte Dateigröße: 10 MB
    Erlaubte Dateien: XLS, XLSX, ODS

     

     

    Schritt 5

    5. Kommunikation und Versand


    5.2 Lieferadresse für die Gutachten


     

     














     

     


     

     












     

     









     

     

    Adresse auf der Rechnung und Zustellung der Rechnung










     

     




     

     



     

     

    5.6 Sonstige Anmerkungen und Fragen

     

     

     

    Mit Beauftragung erklären wir uns mit den aktuellen AGB der GBG-Consulting für betriebliche Altersversorgung GmbH - einzusehen unter http://www.gbg-consulting.de/downloads/agb - einverstanden.

     

     

    Schritt 6

    Die Kehrtwende bei der Entwicklung der Rechnungszinssätze für die handelsbilanzielle Bewertung ist erreicht!

    Bei Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in 2009 hatte noch niemand geahnt, welch rasante Entwicklung der marktorientierte Rechnungszins für die Berechnung der handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen durchmachen würde (siehe nachfolgende Grafik).

    Zum 31.12.2009 lag der BilMoG-Rechnungszinssatz noch bei 5,25 % (7-Jahres-Durchschnitt), wohingegen 13 Jahre später ein Rechnungszins von 1,78 % (10-Jahres-Durchschnitt) anzusetzen war – der Zins im 7-Jahres-Durchschnitt fiel sogar auf 1,44 %. Dieser Effekt trug bei den bilanzierenden Unternehmen Jahr für Jahr zu erheblich steigenden Pensionsrückstellungen bei.

    Infolge der geopolitischen Krisen verzeichnete Deutschland in den vergangenen Monaten eine deutlich gestiegene Inflation. Diese Entwicklung hatte Auswirkungen auf die Geldpolitik der Zentralbanken, die mit Zinsanstiegen reagierten. Somit endete in Europa die Negativzinsperiode. Auf der Basis gestiegener Leitzinsen zeigten sich an den Kapitalmärkten und damit auch bei festverzinslichen Papieren wieder steigende Renditen. In diesem Umfeld hat der Trend fallender BilMoG-Rechnungszinssätze nunmehr eine Kehrtwende vollzogen. Nach der derzeitigen Prognose (Stand 10/2023) steigt der Rechnungszins (10-Jahres-Durchschnitt) bis Ende 2025 auf 2,22 % (Quelle: GBG-Consulting für betriebliche Altersversorgung GmbH; siehe nachfolgende Grafik).

    Was bedeutet diese Entwicklung für die Pensionsrückstellung in Ihrem Unternehmen?

    Führen die steigenden Rechnungszinsen zukünftig zu schwächer steigen den oder sogar zu sinkenden Pensionsrückstellungen und falls ja, in welchem Umfang? Gibt es hier im Hinblick auf Ihren Jahresabschluss Ertragspotentiale?

    In Form einer Prognoseberechnung können wir gemeinsam Antworten auf diese Fragen finden. In standardisierter Form bieten wir Ihnen zusätzlich zu Ihren Stichtagswerten eine Prognose für den nachfolgenden Stichtag an, die Sie über den Schalter am Ende dieses Informationsschreibens beauftragen können.

    Sollten Sie weitergehende Berechnungen, bspw. eine Prognose über weitere zukünftige Stichtage, wünschen, so sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.


    Schritt 7

    Hohe Inflation - was bedeutet das für die handelsbilanzielle Bewertung?

    Die Europäische Zentralbank (EZB) hält weiterhin an ihrem Inflationsziel von 2,0 % fest, mittelfristig erwartet sie jedoch im EURO-Raum eine Teuerung von 2,2 %. Angesichts der Inflationsraten der vergangenen Monate scheinen diese Werte in weiter Ferne. Für den Oktober 2023 veröffentlicht das Statistische Bundesamt einen Wert von 3,8 % (vorläufiges Ergebnis).

    Bei den Pensionsverpflichtungen wirkt sich die Teuerungsrate insbesondere im Hinblick auf ggf. zu berücksichtigende Rentensteigerungen aus. Versorgungszusagen, die in den Anwendungsbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) fallen oder z. B. im Falle von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern darauf Bezug nehmen, unterliegen gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG regelmäßig einer Anpassungsprüfungspflicht der laufenden Leistungen. Diese gilt als erfüllt, wenn eine etwaige Anpassung nicht geringer ist als die Entwicklung des „Verbraucherpreisindexes für Deutschland“ oder der Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens im Prüfungszeitraum.

    Bei der Ermittlung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung wird dieser Zusammenhang in Form eines Rententrends berücksichtigt. Dieser Trend spiegelt die erwartete Rentensteigerung wider. Dabei ist er als langfristige Annahme zu verstehen, er ist also grundsätzlich nicht kurzfristig an vorrübergehend stark veränderte Inflationsraten anzupassen, sondern sollte vielmehr als ein konstanter aber auch realistischer Trendwert verstanden werden. In der Praxis wurden in den vergangenen Jahren bisweilen Trends deutlich unterhalb von 2,0 % gewählt. Unter Berücksichtigung von Inflationsziel und -erwartung der EZB erscheint jedoch ein Rententrend zwischen 1,9 % und 2,3 % angemessen.

    Zur Prüfung der Auswirkung einer Veränderung des Rententrends in Ihrer Pensionsrückstellung bietet sich ggf. eine Alternativbewertung Ihrer Pensionsverpflichtung mit einem Wert zwischen 1,9 % und 2,3 % an. Standardmäßig bieten wir Ihnen eine Alternativbewertung mit den Rententrends 2,0 % und 2,2 % an, die Sie über den Abschnitt am Ende dieses Informationsblattes beauftragen können.

    Sollten Sie weitergehende Berechnungen, bspw. eine Anpassung des Rententrends im Zusammenhang mit einer Prognose oder ein Gutachten zur Anpassungsprüfung, wünschen, so sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

    Übrigens: Vor dem Hintergrund der gestiegenen Inflation ist im Falle einer gehaltsabhängigen Versorgungszusage möglicherweise auch eine Überprüfung und Anpassung des Gehaltstrends geboten.

    Zusammenfassung

    Summary

     

     

      Schritt 1

      Vielen Dank, dass Sie sich für den Online-Fragebogen entschieden haben.
      Sie sind Online-Kunde der GBG-Consulting für betriebliche Altersversorgung GmbH.
      Sie haben uns noch keinen Daueraufrag erteilt.
      Ein Dauerauftrag von Ihnen liegt uns vor.
      1. Fragen zu Ihren Kontaktdaten

























       

      Schritt 2

      2. Fragen zu den Bewertungsparametern




      3. Sonstige Anmerkungen und Fragen

       

       

       

      Mit Beauftragung erklären wir uns mit den aktuellen AGB der GBG-Consulting für betriebliche Altersversorgung GmbH - einzusehen unter http://www.gbg-consulting.de/downloads/agb - einverstanden.

       

       

      Schritt 3

      Die Kehrtwende bei der Entwicklung der Rechnungszinssätze für die handelsbilanzielle Bewertung ist erreicht!

      Bei Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in 2009 hatte noch niemand geahnt, welch rasante Entwicklung der marktorientierte Rechnungszins für die Berechnung der handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen durchmachen würde (siehe nachfolgende Grafik).

      Zum 31.12.2009 lag der BilMoG-Rechnungszinssatz noch bei 5,25 % (7-Jahres-Durchschnitt), wohingegen 13 Jahre später ein Rechnungszins von 1,78 % (10-Jahres-Durchschnitt) anzusetzen war – der Zins im 7-Jahres-Durchschnitt fiel sogar auf 1,44 %. Dieser Effekt trug bei den bilanzierenden Unternehmen Jahr für Jahr zu erheblich steigenden Pensionsrückstellungen bei.

      Infolge der geopolitischen Krisen verzeichnete Deutschland in den vergangenen Monaten eine deutlich gestiegene Inflation. Diese Entwicklung hatte Auswirkungen auf die Geldpolitik der Zentralbanken, die mit Zinsanstiegen reagierten. Somit endete in Europa die Negativzinsperiode. Auf der Basis gestiegener Leitzinsen zeigten sich an den Kapitalmärkten und damit auch bei festverzinslichen Papieren wieder steigende Renditen. In diesem Umfeld hat der Trend fallender BilMoG-Rechnungszinssätze nunmehr eine Kehrtwende vollzogen. Nach der derzeitigen Prognose (Stand 10/2023) steigt der Rechnungszins (10-Jahres-Durchschnitt) bis Ende 2025 auf 2,22 % (Quelle: GBG-Consulting für betriebliche Altersversorgung GmbH; siehe nachfolgende Grafik).

      Was bedeutet diese Entwicklung für die Pensionsrückstellung in Ihrem Unternehmen?

      Führen die steigenden Rechnungszinsen zukünftig zu schwächer steigen den oder sogar zu sinkenden Pensionsrückstellungen und falls ja, in welchem Umfang? Gibt es hier im Hinblick auf Ihren Jahresabschluss Ertragspotentiale?

      In Form einer Prognoseberechnung können wir gemeinsam Antworten auf diese Fragen finden. In standardisierter Form bieten wir Ihnen zusätzlich zu Ihren Stichtagswerten eine Prognose für den nachfolgenden Stichtag an, die Sie über den Schalter am Ende dieses Informationsschreibens beauftragen können.

      Sollten Sie weitergehende Berechnungen, bspw. eine Prognose über weitere zukünftige Stichtage, wünschen, so sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.


      Schritt 4

      Hohe Inflation - was bedeutet das für die handelsbilanzielle Bewertung?

      Die Europäische Zentralbank (EZB) hält weiterhin an ihrem Inflationsziel von 2,0 % fest, mittelfristig erwartet sie jedoch im EURO-Raum eine Teuerung von 2,2 %. Angesichts der Inflationsraten der vergangenen Monate scheinen diese Werte in weiter Ferne. Für den Oktober 2023 veröffentlicht das Statistische Bundesamt einen Wert von 3,8 % (vorläufiges Ergebnis).

      Bei den Pensionsverpflichtungen wirkt sich die Teuerungsrate insbesondere im Hinblick auf ggf. zu berücksichtigende Rentensteigerungen aus. Versorgungszusagen, die in den Anwendungsbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) fallen oder z. B. im Falle von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern darauf Bezug nehmen, unterliegen gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG regelmäßig einer Anpassungsprüfungspflicht der laufenden Leistungen. Diese gilt als erfüllt, wenn eine etwaige Anpassung nicht geringer ist als die Entwicklung des „Verbraucherpreisindexes für Deutschland“ oder der Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens im Prüfungszeitraum.

      Bei der Ermittlung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung wird dieser Zusammenhang in Form eines Rententrends berücksichtigt. Dieser Trend spiegelt die erwartete Rentensteigerung wider. Dabei ist er als langfristige Annahme zu verstehen, er ist also grundsätzlich nicht kurzfristig an vorrübergehend stark veränderte Inflationsraten anzupassen, sondern sollte vielmehr als ein konstanter aber auch realistischer Trendwert verstanden werden. In der Praxis wurden in den vergangenen Jahren bisweilen Trends deutlich unterhalb von 2,0 % gewählt. Unter Berücksichtigung von Inflationsziel und -erwartung der EZB erscheint jedoch ein Rententrend zwischen 1,9 % und 2,3 % angemessen.

      Zur Prüfung der Auswirkung einer Veränderung des Rententrends in Ihrer Pensionsrückstellung bietet sich ggf. eine Alternativbewertung Ihrer Pensionsverpflichtung mit einem Wert zwischen 1,9 % und 2,3 % an. Standardmäßig bieten wir Ihnen eine Alternativbewertung mit den Rententrends 2,0 % und 2,2 % an, die Sie über den Abschnitt am Ende dieses Informationsblattes beauftragen können.

      Sollten Sie weitergehende Berechnungen, bspw. eine Anpassung des Rententrends im Zusammenhang mit einer Prognose oder ein Gutachten zur Anpassungsprüfung, wünschen, so sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

      Übrigens: Vor dem Hintergrund der gestiegenen Inflation ist im Falle einer gehaltsabhängigen Versorgungszusage möglicherweise auch eine Überprüfung und Anpassung des Gehaltstrends geboten.

      Zusammenfassung

      Summary

       

       

      Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
      • Letztes Stichtagsgutachten
      • Kopie letzter Fragebogen
      • Pensionszusage
      Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an:

      serviceteam@gbg-consulting.de
      Tel.: +49 (0) 221 340 915-23
      Fax: +49 (0) 221-340 915-10

      Mo.-Fr.: 9 Uhr – 15 Uhr

      GBG-Consulting für betriebliche Altersversorgung GmbH
      Serviceteam
      Pohligstraße 3
      50969 Köln