Versorgungsträger#

Welche Aufgabe hat der Versorgungsträger in der Altersversorgung?

Der Versorgungsträger in der betrieblichen Altersversorgung ist verantwortlich für die Abwicklung/Verwaltung der Verpflichtung. Die Altersversogung wird zwischen Mitarbeiter*innen und Arbeitgeber vertraglich vereinbart. Der Versorgungsträger ist für die Abwicklung verantwortlich.

Somit ist der Versorgungsträger abhängig vom gewählten Durchführungsweg.

  • (Durchführungsweg –> Versorgungsträger):
  • Direktzusagen/Pensionszusagen –> Arbeitger
  • Unterstützungskassen –> Verwalter der Versorgungseinrichtung
  • Direktversicherung –> Versicherungsunternehmen
  • Pensionskassen –> Pensionskasse
  • Pensionsfonds –> Pensionsfonds
  • Bei der Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung der Versorgungsträger

Neben der Verwaltung der Versorgungszusage hat der Versorgungsträger auch gesezliche Auflagen zu erfüllen Dies sind vor allem Auskunftspflichten. Zum Beispiel:

  • Der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger müssen die gesetzlichen Auskunftspflichten gegenüber dem Leistungsberechtigten gemäß § 4a BetrAVG erfüllen.
  • Bei Vorliegen eines Versorgungsausgleichs sind durch das VersAusglG die Anforderungen an die Auskunftspflicht des Versorgungsträgers gemäß § 4 VersAusglG und § 220 FamFG gestiegen. Darüber hinaus muss der Versorgungsträger dem Familiengericht nach § 5 Abs. 3 VersAusglG einen Vorschlag zur Bestimmung des Ausgleichswertes unterbreiten.