Versorgungsfall

Was ist ein Versorgungsfall in der Altersversorgung?

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es soll eine Rente (oder Kapital) ab dem Pensionsalter, bei Tod oder bei Invalidität gezahlt werden.

Der Versorgungsfall ist der Zeitpunkt, ab nun diese vertraglich zugesagte Rentenzahlung erfolgt. Es muss sich demzufolge um eine Invaliden-, Alters- oder Hinterbliebenenrente handeln. Zusätzlich kann jedoch diese Rentenzahlung erst erfolgen, wenn alle Leistungsvoraussetzungen der Pensionszusage erfüllt sind.

Demnach ist der Fälligkeitszeitpunkt einer Rückdeckungsversicherung alleine nicht unbedingt mit dem Eintritt des Versorgungsfalls gleichzusetzen. Es ist stets zu prüfen, welche Regelungen die Pensionszusage beinhaltet.