Fluktuation bei Rückstellungen: So berechnen Sie Personalkosten realistisch

Personalkostenplanung: Fluktuation bei Rückstellungen richtig berücksichtigen

Fluktuation bezeichnet den Personalwechsel, bei dem Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Um zukünftige Personalkosten realistisch schätzen und Rückstellungen korrekt bilden zu können, muss die Berücksichtigung der Fluktuation zwingend erfolgen. Weitere Einflussfaktoren in dieser versicherungsmathematischen Kalkulation sind Invalidität, Alter oder Tod der Beschäftigten.
Möchte ein Unternehmen beispielsweise die zukünftigen Kosten einer Jubiläumsleistung nach 10 Dienstjahren realistisch abschätzen, ist die Fluktuationswahrscheinlichkeit entscheidend. Denn durch das vorzeitige Ausscheiden des Mitarbeitenden entstehen mögliche Ansprüche (Urlaubsansprüche, Dienstjubiläen) gar nicht erst.

Warum ist die Berücksichtigung der Fluktuation bilanziell notwendig?

Eine Rückstellung bildet das Unternehmen, um zukünftige Ausgaben abzudecken, deren Höhe oder Fälligkeit zwar noch nicht feststeht, die dem Grunde nach aber sicher ist. Die Höhe der Rückstellung muss aus kaufmännischer Sicht realistisch bemessen sein. Somit beeinflusst die Fluktuation die Angemessenheit und die Höhe der Rückstellung maßgeblich.
Ebenso kann das Unternehmen bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen die Fluktuation der Versorgungsberechtigten berücksichtigen. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit bildet die Wahrscheinlichkeit ab, dass Versorgungsberechtigte das Unternehmen vor Erreichen des Pensionsalters verlassen.

Was passiert bei unverfallbaren bAV-Ansprüchen?

Scheidet ein Mitarbeiter aus, dessen Pensionsanwartschaft bereits unverfallbar ist (gesetzlich i.d.R. nach drei Jahren und Vollendung des 21. Lebensjahres), löst das Unternehmen die Rückstellung nicht vollständig auf. Stattdessen verringert sich der Wert der Rückstellung auf den sogenannten m/n-tel-Anspruch. Die Berücksichtigung der Fluktuation ist daher besonders wichtig für Anwärter, die keine unverfallbaren Ansprüche erwerben können.

Wie leitet man Fluktuationswahrscheinlichkeiten korrekt ab?

Das Unternehmen leitet die Fluktuationswahrscheinlichkeit entweder aus Erfahrungswerten des versicherungsmathematischen Gutachters oder aus individuellen, unternehmensinternen Beobachtungen ab. Letzteres führt oft nur zu einer pauschalen Kürzung der Gesamtrückstellung um einen festen Prozentsatz.
Da die Fluktuation häufig vom Alter des Mitarbeitenden und von der bereits verbrachten Dienstzeit abhängt, wird ein pauschaler Kürzungsfaktor diesem Sachverhalt nicht gerecht. Die beste Lösung liefert eine Wahrscheinlichkeitstabelle, die nach Alter und Dienstzeit differenziert. In versicherungsmathematischen Gutachten kommen daher überwiegend allgemein abgeleitete Fluktuationstabellen zur Anwendung.
Durch die Berücksichtigung der Fluktuation verringert sich im Allgemeinen die zu bildende Rückstellung.

Wie unterscheiden sich HGB und Steuerrecht?

Die gesetzlichen Anforderungen an die Berücksichtigung der Fluktuation differieren zwischen Handels- und Steuerrecht:
Handelsrechtliche Berücksichtigung (HGB): Die §§ 249 und 253 des HGB verlangen, dass Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden sind. Die explizite Berücksichtigung der Fluktuation ist Teil dieser Angemessenheit, da sie die tatsächliche Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Verpflichtung widerspiegelt.
Steuerliche Berücksichtigung (EStG): Das Steuerrecht nutzt oft eine pauschale Wartezeit als Ausgleich. Beispielsweise sind steuerliche Rückstellungen für Dienstjubiläen nur zulässig, wenn das Dienstverhältnis am Bilanzstichtag mindestens 10 Jahre bestanden hat (§5 Abs. 4 EStG). Bei Pensionszusagen erlaubt das Gesetz eine steuerliche Rückstellung erst ab dem 23. Lebensjahr, was pauschal die hohe Fluktuation in jungen Jahren berücksichtigt.